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Vaterschaftstest in Deutschland: Was erlaubt ist und was nicht

vor 5 Tagen
7 Min. Lesezeit

Wer an einer Vaterschaft zweifelt, findet im Internet schnell zahlreiche Angebote für einen DNA-Test. Bevor Sie bestellen, lohnt sich ein Blick auf die Rechtslage. Die gute Nachricht vorab: Ein Vaterschaftstest in Deutschland ist erlaubt, und zwar auch ohne Gericht. Er ist jedoch an eine klare Bedingung geknüpft: Alle Personen, deren DNA untersucht wird, müssen vorher zustimmen.


Vaterschaftstest in Deutschland

Ein heimlicher Test ist dagegen verboten, und sein Ergebnis zählt vor Gericht nicht. In diesem Ratgeber erfahren Sie, was das Gendiagnostikgesetz vorschreibt, wann ein privater Test genügt, wann ein gerichtliches Gutachten nötig ist und worauf Sie bei einem Labor im Ausland achten sollten.


Ist ein Vaterschaftstest in Deutschland legal?


Ja. Deutschland gehört zu den Ländern, in denen ein privater Abstammungstest ausdrücklich erlaubt ist. Sie brauchen dafür weder einen Richter noch einen Anwalt oder eine ärztliche Überweisung. Das Gesetz stellt aber drei Grundbedingungen auf:

  • Alle Beteiligten willigen ein, bei einem minderjährigen Kind die Sorgeberechtigten.

  • Alle werden vorher aufgeklärt über Zweck, Ablauf und Aussagekraft der Untersuchung.

  • Fachleute führen die Analyse durch, und zwar in einem dafür akkreditierten Labor.


In der Praxis gibt es damit zwei Wege zur Klärung der Vaterschaft: den privaten Test, bei dem alle einverstanden sind, und das gerichtliche Abstammungsgutachten. Welcher Weg der richtige ist, hängt davon ab, ob Sie nur persönliche Gewissheit suchen oder die rechtliche Vaterschaft ändern wollen.


Was das Gendiagnostikgesetz vorschreibt


Seit Februar 2010 regelt das Gendiagnostikgesetz (GenDG), unter welchen Bedingungen genetische Untersuchungen in Deutschland stattfinden dürfen. Für Abstammungstests ist vor allem § 17 GenDG maßgeblich.


Einwilligung und Aufklärung


Eine Abstammungsuntersuchung darf nur vorgenommen werden, wenn die Person, deren Probe untersucht wird, vorher aufgeklärt wurde und eingewilligt hat. Die Zustimmung bezieht sich sowohl auf die Analyse als auch auf die Entnahme der Probe. Sie wird schriftlich erteilt und kann jederzeit widerrufen werden.

Diese Pflicht trifft nicht nur das Labor. Sie gilt ausdrücklich auch für die Person, die den Test in Auftrag gibt.


Wer bei einem Kind zustimmen muss


Ein minderjähriges Kind kann nicht selbst einwilligen. An seiner Stelle entscheiden die Sorgeberechtigten. Haben beide Eltern das gemeinsame Sorgerecht, müssen beide zustimmen. Ein Vater kann sein Kind also nicht ohne das Einverständnis der Mutter testen lassen, wenn sie das Sorgerecht mit ihm teilt. Ab dem 18. Geburtstag entscheidet das Kind selbst.


Wer den Test durchführen darf


Abstammungsuntersuchungen dürfen nur Ärztinnen und Ärzte oder erfahrene Sachverständige mit naturwissenschaftlichem Hochschulabschluss vornehmen. Die Labore selbst müssen seit Februar 2011 akkreditiert sein, in Deutschland durch die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS).


Die Probe darf außerdem ausschließlich zur Klärung der Abstammung verwendet werden. Wer sie für weitergehende Analysen nutzt, etwa um Krankheitsrisiken zu bestimmen, macht sich strafbar.


Vor der Geburt: nur in einem Ausnahmefall


Während der Schwangerschaft ist ein Vaterschaftstest in Deutschland grundsätzlich nicht erlaubt. Die einzige Ausnahme: Nach ärztlicher Einschätzung wurde an der Schwangeren eine Sexualstraftat begangen, und dringende Gründe sprechen dafür, dass die Schwangerschaft darauf zurückgeht. Welche Verfahren es gibt und welche Fristen dabei eine Rolle spielen, erklärt unser Ratgeber zum pränatalen Vaterschaftstest vor einer Abtreibung.


Vaterschaftstest ohne Gericht: der private Weg


Sind sich alle Beteiligten einig, ist der private Test der einfachste und schnellste Weg. Er eignet sich, um Zweifel im Familienkreis auszuräumen, ohne gleich ein Verfahren anzustoßen.


So läuft ein privater Test ab

  1. Sie bestellen den Vaterschaftstest online und erhalten das Entnahmeset per Post.

  2. Alle Teilnehmenden beziehungsweise die Sorgeberechtigten füllen die Einwilligungserklärungen aus.

  3. Jede Person nimmt nach Anleitung einen Wangenabstrich, das ist schmerzfrei und dauert nur wenige Sekunden.

  4. Die Proben gehen zusammen mit den Formularen ans Labor zurück.

  5. Das Ergebnis kommt in der Regel wenige Tage nach Eingang der Proben per E-Mail.


Vaterschaftstest ohne Gericht: der private Weg


Was ein privater Test leisten kann und was nicht


Wissenschaftlich unterscheidet sich ein privater Test nicht von einem gerichtlichen Gutachten. Das Labor vergleicht dieselben genetischen Merkmale nach denselben Methoden. Der Unterschied liegt in der Probenentnahme: Bei einem Heimtest prüft niemand die Identität der Teilnehmenden. Deshalb dient das Ergebnis vor allem der persönlichen Klärung. Vor Gericht hat es nur begrenztes Gewicht.


Wie leicht sich Proben bei einem Heimtest vertauschen lassen und wie eine Entnahme beim Arzt davor schützt, lesen Sie in unserem Beitrag Vaterschaftstest fälschen? Typische Betrugsversuche.


Wenn jemand nicht zustimmt: der Klärungsanspruch nach § 1598a BGB


Verweigert ein Beteiligter seine Einwilligung, ist ein heimlicher Test keine Lösung. Seit April 2008 sieht das Bürgerliche Gesetzbuch einen eigenen Anspruch auf Klärung der Abstammung vor. Nach § 1598a BGB können der rechtliche Vater, die Mutter und das Kind jeweils von den anderen verlangen, in einen Abstammungstest einzuwilligen und die Probenentnahme zu dulden.


Weigert sich jemand weiterhin, kann das Familiengericht die fehlende Einwilligung ersetzen. Dieses Klärungsverfahren hat zwei wichtige Eigenschaften:

  • Es ist an keine Frist gebunden. Der Anspruch besteht auch Jahre nach der Geburt.

  • Es ändert nichts an der rechtlichen Vaterschaft. Es schafft nur Gewissheit über die biologische Abstammung.


Den Anspruch hat nur der rechtliche Vater, also zum Beispiel der Ehemann der Mutter oder ein Mann, der die Vaterschaft anerkannt hat. Ein Mann, der lediglich vermutet, der leibliche Vater zu sein, kann sich nicht auf § 1598a BGB berufen. Ist das Wohl des Kindes durch die Klärung erheblich gefährdet, etwa in einer akuten Krise, kann das Gericht das Verfahren aussetzen.


Das gerichtliche Abstammungsgutachten


Soll die rechtliche Vaterschaft angefochten oder festgestellt werden, führt der Weg über das Familiengericht. Das Gericht beauftragt dann selbst ein Abstammungsgutachten, und alle Beteiligten müssen die Probenentnahme dulden.

Für ein solches Gutachten gelten strenge Regeln zur Identitätsprüfung. Die Proben entnimmt ein Arzt oder ein Sachverständiger. Die Teilnehmenden weisen sich aus, es werden Fotos und Fingerabdrücke angefertigt, und die Proben gehen ohne Umweg ans Labor.


Bei einer Anfechtung ist außerdem eine Frist zu beachten: Sie muss innerhalb von zwei Jahren erfolgen, nachdem der Anfechtende von den Umständen erfahren hat, die gegen seine Vaterschaft sprechen. Ein privater Test, dem alle zugestimmt haben, kann solche Umstände belegen. Wer eine Anfechtung erwägt, sollte sich frühzeitig von einer Fachanwältin oder einem Fachanwalt für Familienrecht beraten lassen.


Heimlicher Vaterschaftstest: verboten und vor Gericht wertlos


Ein heimlicher Vaterschaftstest liegt vor, wenn eine Probe ohne Wissen oder gegen den Willen des Betroffenen untersucht wird, etwa ein Schnuller, eine Zahnbürste oder ein paar Haare des Kindes. Ein solcher Test verletzt das Recht des Kindes auf informationelle Selbstbestimmung und ist nach dem Gendiagnostikgesetz unzulässig. Seriöse Labore in Deutschland lehnen solche Aufträge ab.


Heimlicher Vaterschaftstest: verboten und vor Gericht wertlos

Kein Beweis vor Gericht


Der Bundesgerichtshof hat bereits 2005 entschieden, dass ein heimlich eingeholtes Gutachten in einem Anfechtungsverfahren nicht verwertet werden darf. Das Bundesverfassungsgericht hat diese Linie 2007 bestätigt und den Gesetzgeber zugleich verpflichtet, einen legalen Weg zur Klärung zu schaffen. Daraus ist der Anspruch nach § 1598a BGB entstanden. Ein heimliches Ergebnis taugt damit nicht einmal als Anlass für eine Anfechtung.


Und die Sanktionen?


Viele Ratgeber nennen bis heute ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro. Diese Angabe ist überholt. Der entsprechende Bußgeldtatbestand im Gendiagnostikgesetz ist Ende November 2019 weggefallen, als der Gesetzgeber das Gesetz an die Datenschutz-Grundverordnung angepasst hat.


Erlaubt ist ein heimlicher Test dadurch nicht geworden. Er bleibt verboten, sein Ergebnis ist rechtlich nahezu wertlos, und je nach Fall können datenschutz- oder zivilrechtliche Folgen drohen. Hinzu kommt oft der größte Schaden: das zerstörte Vertrauen innerhalb der Familie, wenn der Test ans Licht kommt.


Vaterschaftstest im Ausland bestellen: was gilt?


Viele Anbieter, die online Vaterschaftstests verkaufen, arbeiten mit Laboren in anderen europäischen Ländern. Manche dieser Länder regeln Abstammungstests weniger streng als Deutschland. Dabei gilt es, zwei Fragen sauber zu trennen.


Die wissenschaftliche Qualität


Ein seriöses Labor im europäischen Ausland arbeitet mit denselben Methoden wie ein deutsches Labor. Achten Sie auf eine Akkreditierung nach der internationalen Norm ISO/IEC 17025, auf eine transparente Auswertung und auf klare Angaben zum Umgang mit Ihren Proben und Daten. Innerhalb der EU gilt dafür die Datenschutz-Grundverordnung.


Die rechtliche Lage


Ein Labor im Ausland macht einen heimlichen Test nicht legal. Wer in Deutschland lebt und einen Test in Auftrag gibt, ist weiterhin an das Gendiagnostikgesetz gebunden und braucht die Einwilligung aller Beteiligten. Mit dieser Einwilligung spricht nichts gegen eine Bestellung bei einem ausländischen Labor, um persönliche Gewissheit zu erlangen.


Für ein Verfahren vor einem deutschen Familiengericht ersetzt ein solcher Test das gerichtliche Gutachten aber nicht. Das Gericht holt in der Regel ein eigenes Gutachten mit Identitätsprüfung ein.


So funktioniert ein DNA-Vaterschaftstest


Das Labor vergleicht das Erbgut des Kindes mit dem des mutmaßlichen Vaters. Untersucht wird nicht das gesamte Genom, sondern eine Auswahl genetischer Marker, meist 16 bis 21 kurze DNA-Abschnitte, die sich von Mensch zu Mensch stark unterscheiden. An jedem Marker trägt jeder Mensch zwei Varianten, die sogenannten Allele: eine von der Mutter, eine vom Vater.


Das Labor prüft, ob der mutmaßliche Vater an jedem Marker die väterliche Variante des Kindes besitzt:

  • Fehlt sie an mehreren Markern, ist der Mann als biologischer Vater ausgeschlossen. Eine einzelne Abweichung kann dagegen auf eine natürliche Mutation zurückgehen und wird bei der Auswertung berücksichtigt.

  • Passt sie an allen Markern, berechnet das Labor eine Vaterschaftswahrscheinlichkeit. Ab 99,9 % gilt die Vaterschaft in der deutschen Abstammungsbegutachtung als „praktisch erwiesen“.


Wie diese Wahrscheinlichkeit berechnet wird, folgt international abgestimmten Standards. Die Empfehlungen der Internationalen Gesellschaft für Forensische Genetik (ISFG) zur biostatistischen Auswertung von Vaterschaftstests, an denen auch deutsche Rechtsmediziner mitgearbeitet haben, beschreiben das Verfahren im Detail. Kern ist der sogenannte Vaterschaftsindex: Er gibt an, wie viel wahrscheinlicher die genetischen Befunde sind, wenn der getestete Mann der Vater ist, als wenn ein zufälliger anderer Mann der Vater wäre.


Muss die Mutter mitmachen?


Ihre Probe ist nicht zwingend nötig, verbessert aber die Aussagekraft. Mit dem Profil der Mutter erkennt das Labor genau, welche Allele das Kind von ihr geerbt hat und welche folglich vom Vater stammen müssen. Ihre Zustimmung ist in Deutschland ohnehin meist erforderlich, wenn sie das Sorgerecht für das Kind hat.


Fazit


Ein Vaterschaftstest in Deutschland ist legal, solange alle Beteiligten aufgeklärt wurden und zugestimmt haben. Für die persönliche Klärung genügt ein privater Test, der schnell und unkompliziert zu Hause durchgeführt werden kann. Soll die rechtliche Vaterschaft angefochten oder festgestellt werden, führt kein Weg am gerichtlichen Abstammungsgutachten vorbei.


Ein heimlicher Test ist dagegen keine Abkürzung. Er bleibt verboten, ist vor Gericht nicht verwertbar und kann das Vertrauen in der Familie dauerhaft beschädigen. Verweigert jemand die Zustimmung, bietet der Klärungsanspruch nach § 1598a BGB einen legalen Ausweg. Überlegen Sie deshalb vor jeder Bestellung, welches Ziel Sie verfolgen: persönliche Gewissheit oder eine rechtliche Entscheidung.


Ist ein privater Vaterschaftstest in Deutschland erlaubt?

Ja. Ein privater Test ist erlaubt, wenn alle Personen, deren Proben untersucht werden, vorher aufgeklärt wurden und schriftlich eingewilligt haben. Für ein minderjähriges Kind stimmen die Sorgeberechtigten zu, bei gemeinsamem Sorgerecht beide Eltern.


Was droht bei einem heimlichen Vaterschaftstest?

Der Test ist nach dem Gendiagnostikgesetz verboten und vor Gericht nicht verwertbar. Das früher geltende Bußgeld von bis zu 5.000 Euro ist 2019 entfallen, je nach Fall können aber datenschutz- oder zivilrechtliche Folgen drohen. Seriöse Labore in Deutschland führen solche Tests nicht durch.


Was tun, wenn die Mutter den Vaterschaftstest verweigert?

Der rechtliche Vater kann nach § 1598a BGB verlangen, dass Mutter und Kind in einen Abstammungstest einwilligen. Verweigert die Mutter weiterhin ihre Zustimmung, kann das Familiengericht sie ersetzen. Die rechtliche Vaterschaft ändert sich dadurch nicht.


Ist ein Vaterschaftstest aus dem Ausland vor Gericht gültig?

In der Regel nicht als Ersatz für ein gerichtliches Gutachten. Ein Test bei einem ausländischen Labor kann wissenschaftlich zuverlässig sein und ist mit Einwilligung aller Beteiligten erlaubt. Im Verfahren holt das Familiengericht aber meist ein eigenes Gutachten mit Identitätsprüfung ein.


Ist ein Vaterschaftstest während der Schwangerschaft erlaubt?

Nur in einem Ausnahmefall: wenn nach ärztlicher Einschätzung eine Sexualstraftat an der Schwangeren begangen wurde und die Schwangerschaft wahrscheinlich darauf zurückgeht. Ansonsten ist ein vorgeburtlicher Vaterschaftstest in Deutschland nicht zulässig. Nach der Geburt ist ein Test mit Einwilligung aller Beteiligten möglich.

 
 
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