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Vaterschaftstest in der Schwangerschaft: Methoden, Risiken und Rechtslage in Deutschland

19. Okt.
10 Min. Lesezeit

Wer ist der Vater des Kindes? Kommt diese Frage während der Schwangerschaft auf, belastet sie meist mehrere Menschen zugleich: die werdende Mutter ebenso wie den Mann, der möglicherweise Vater wird. Ein Vaterschaftstest in der Schwangerschaft verspricht, die Antwort nicht erst nach der Geburt zu liefern.


Vaterschaftstest in der Schwangerschaft

Technisch gibt es dafür zwei Wege: einen Bluttest bei der Schwangeren und invasive Eingriffe wie die Fruchtwasseruntersuchung. Sie unterscheiden sich deutlich bei Probenentnahme, Risiko und Aussagekraft. Wer in Deutschland lebt, muss außerdem eine gesetzliche Hürde kennen, die viele Ratgeber übergehen: Das Gendiagnostikgesetz erlaubt einen Vaterschaftstest vor der Geburt nur in einem einzigen Ausnahmefall. Wer beides kennt, die Methoden und die Rechtslage, kann besser einschätzen, ob sich das Warten auf die Geburt nicht ohnehin lohnt.


Zwei Wege, an die DNA des Ungeborenen zu gelangen


Jeder Vaterschaftstest folgt demselben Prinzip: Ein Labor vergleicht das Erbgut des Kindes mit dem des mutmaßlichen Vaters. Ein Kind erbt die Hälfte seiner DNA von der Mutter, die andere Hälfte vom Vater. Findet das Labor die väterlichen Merkmale des Kindes beim getesteten Mann wieder, spricht das für seine Vaterschaft.


Vor der Geburt liegt die Schwierigkeit darin, überhaupt an DNA des Kindes zu kommen. Dafür gibt es zwei Ansätze:

  • nicht-invasiv: Die kindliche DNA wird aus einer Blutprobe der Mutter gewonnen. Das Ungeborene selbst bleibt unberührt.

  • invasiv: Eine Ärztin oder ein Arzt entnimmt mit einer Nadel Gewebe aus der Plazenta oder Fruchtwasser aus der Fruchtblase.


Der eine Weg braucht also nur eine gewöhnliche Blutentnahme, der andere einen medizinischen Eingriff in die Schwangerschaft.


Der nicht-invasive Vaterschaftstest: Blut der Mutter, Speichel des Vaters


Für den nicht-invasiven Test genügen zwei Proben: Blut der Schwangeren, abgenommen von medizinischem Fachpersonal, und ein Wangenabstrich des mutmaßlichen Vaters. Für Mutter und Kind birgt das kein Risiko, das über eine gewöhnliche Blutentnahme hinausgeht. Wie die Blutentnahme organisiert wird und in welchen Fällen der Test ausgeschlossen ist, etwa bei Zwillingen, beschreibt unsere Seite zum pränatalen Vaterschaftstest per Bluttest.


Wie die DNA des Kindes ins Blut der Mutter gelangt


Während der Schwangerschaft zirkulieren im Blut der Mutter winzige DNA-Bruchstücke, die nicht von ihr selbst stammen, sondern überwiegend aus der Plazenta. Fachleute sprechen von zellfreier fetaler DNA, englisch cell-free fetal DNA oder kurz cffDNA. Nachgewiesen hat sie 1997 ein Forschungsteam um den Mediziner Dennis Lo. Auf dieser Entdeckung beruhen die heutigen Bluttests in der Schwangerschaft.


Die kindlichen Fragmente machen nur einen Teil der freien DNA im mütterlichen Blut aus, den größeren Rest liefert die Mutter selbst. Diesen kindlichen Anteil nennt man fetale Fraktion. Er steigt im Lauf der Schwangerschaft: In einer Auswertung von 13.661 Blutproben, veröffentlicht 2019 in der Fachzeitschrift Human Genomics, lag er um die 13. Schwangerschaftswoche bei durchschnittlich knapp 13 % und ab der 29. Woche bei rund 21 %. Das Labor muss die Merkmale des Kindes deshalb aus einem Gemisch herausrechnen, mithilfe des genetischen Profils der Mutter.


Ab wann der Test möglich ist


Die Anbieter nehmen Blutproben in der Regel ab der 9. Schwangerschaftswoche an. Gezählt wird dabei, wie in der Frauenarztpraxis üblich, ab dem ersten Tag der letzten Regelblutung. Das entspricht etwa sieben Wochen nach der Befruchtung. Danach ist der Test nach Angaben der Labore bis zur Geburt jederzeit möglich, und mit jeder Woche findet sich mehr kindliche DNA im Blut.


Gerade wenn eine schwierige Entscheidung im Raum steht, spielt der Zeitpunkt eine große Rolle. Wie er sich zu den Fristen eines Schwangerschaftsabbruchs in Deutschland verhält, erklärt unser Ratgeber zum Vaterschaftstest vor einer Abtreibung.


Wie zuverlässig ist das Ergebnis?


Die Anbieter weisen eine Vaterschaft in der Regel mit einer Wahrscheinlichkeit von über 99 % aus. Schließt das Labor einen Mann aus, ist er nicht der biologische Vater.

Wissenschaftlich gut beschrieben ist ein Verfahren, das 2013 in der Fachzeitschrift Genetics in Medicine vorgestellt wurde. Es wertet rund 300.000 sogenannte SNPs aus.


Das sind Stellen im Erbgut, an denen sich Menschen in einem einzigen DNA-Baustein unterscheiden. Untersucht wurden 21 Schwangere zwischen der 6. und 21. Woche:

  • Bei 20 Frauen bestätigte der Test den leiblichen Vater korrekt.

  • Jede dieser Proben wurde zusätzlich mit 1.820 nicht verwandten Männern verglichen. Keiner der 36.400 Vergleiche führte zu einer falschen Zuordnung, 0,05 % blieben ohne eindeutiges Ergebnis.

  • Bei einer Teilnehmerin enthielt das Blut zu wenig kindliche DNA für eine Auswertung.


Die Zahlen sind überzeugend, die Studie ist aber klein, und ihre Autorinnen und Autoren arbeiteten für den Testhersteller. Das Verfahren gilt als sehr zuverlässig. Eine Garantie für jede einzelne Probe gibt es trotzdem nicht, vor allem dann nicht, wenn zu wenig fetale DNA vorliegt.


Der nicht-invasive Vaterschaftstest: Blut der Mutter, Speichel des Vaters

Wenn das Blut zu wenig kindliche DNA enthält


Nicht jede Probe lässt sich auswerten. Ist die fetale Fraktion zu gering, kann das Labor die Merkmale des Kindes nicht sicher vom Profil der Mutter trennen. Die Anbieter fordern dann in der Regel eine zweite Blutprobe an, meist etwa zwei Wochen nach der ersten.


In großen Studien zeigen sich vor allem diese Einflüsse auf den kindlichen Anteil:

  • Schwangerschaftswoche: Je früher die Blutentnahme, desto geringer der Anteil.

  • Körpergewicht der Mutter: Mit steigendem Body-Mass-Index sinkt er.

  • Alter der Mutter: Ältere Schwangere haben im Schnitt einen etwas niedrigeren Anteil.

  • Medikamente: Niedermolekulares Heparin, ein häufig eingesetzter Blutverdünner, wird mit nicht auswertbaren Proben in Verbindung gebracht.


Wie stark die einzelnen Faktoren wiegen, beurteilen die Studien unterschiedlich. Am klarsten belegt ist der Einfluss der Schwangerschaftswoche.

Eine nicht auswertbare Probe ist deshalb meist kein Grund zur Sorge. Ganz ausblenden sollte man sie aber nicht: In der Pränatalmedizin wird diskutiert, ob ein ungewöhnlich niedriger fetaler Anteil in einem Teil der Fälle mit Chromosomenabweichungen zusammenhängt, die Datenlage dazu ist nicht einheitlich. Ob eine Schwangerschaft gut verläuft, zeigen ohnehin die Vorsorgeuntersuchungen mit Ultraschall und Blutwerten, nicht ein Vaterschaftstest. Wer verunsichert ist, spricht das Ergebnis dort an.


Invasive Verfahren: Chorionzottenbiopsie und Fruchtwasseruntersuchung


Bei den invasiven Methoden gewinnt die Ärztin oder der Arzt Zellen des Kindes direkt aus der Gebärmutter, unter Ultraschallkontrolle und meist mit einer dünnen Nadel durch die Bauchdecke. „Invasiv“ heißen diese Verfahren, weil sie in die Schwangerschaft selbst eingreifen, anders als eine Blutentnahme am Arm.


Die Eingriffe im Überblick


  • Chorionzottenbiopsie (auch Plazentapunktion, englisch chorionic villus sampling, kurz CVS): Entnahme einer kleinen Gewebeprobe aus dem kindlichen Teil der Plazenta, in der Regel zwischen der 11. und 14. Schwangerschaftswoche (11+0 bis 13+6). Das Gewebe trägt in aller Regel dasselbe Erbgut wie das Kind.

  • Fruchtwasseruntersuchung (Amniozentese): Punktion der Fruchtblase, um etwas Fruchtwasser mit darin enthaltenen kindlichen Zellen zu gewinnen. Sie ist frühestens ab der 15. Schwangerschaftswoche möglich.

  • Nabelschnurpunktion (Chordozentese): Entnahme von kindlichem Blut aus der Nabelschnur, meist ab der 20. Schwangerschaftswoche und deutlich seltener eingesetzt.


Wie hoch ist das Fehlgeburtsrisiko?


Jeder dieser Eingriffe kann eine Fehlgeburt auslösen. Wie groß dieses Risiko tatsächlich ist, hat eine Metaanalyse in der Fachzeitschrift Ultrasound in Obstetrics & Gynecology aus dem Jahr 2019 untersucht. Sie fasst kontrollierte Studien mit mehr als 63.000 Fruchtwasseruntersuchungen und rund 13.000 Chorionzottenbiopsien zusammen.


Das durch den Eingriff verursachte zusätzliche Risiko lag bei der Amniozentese bei etwa 0,3 %, also rund 3 von 1.000 Eingriffen, bei der Chorionzottenbiopsie bei etwa 0,2 %. Verglichen die Forschenden nur Schwangere mit ähnlichem Ausgangsrisiko für Chromosomenabweichungen, sank der Wert für die Amniozentese auf 0,12 %. Bei der Chorionzottenbiopsie war dann kein Anstieg mehr erkennbar.


In deutschen Ratgebern finden sich oft noch höhere Angaben, etwa eine Fehlgeburt auf 200 Chorionzottenbiopsien. Die Autorinnen und Autoren der Metaanalyse kommen zu dem Schluss, dass das Risiko niedriger ist, als Schwangeren häufig mitgeteilt wird. Ausschließen lässt es sich trotzdem nicht. Und es entsteht für eine Information, die sich nach der Geburt ohne jedes Eingriffsrisiko gewinnen lässt.


Warum invasive Proben eindeutigere Ergebnisse liefern


Bei einer Chorionzottenbiopsie oder Amniozentese erhält das Labor Zellen des Kindes beziehungsweise seiner Plazenta, kein Gemisch, in dem die kindliche DNA nur einen kleinen Teil ausmacht. Es kann das Erbgut des Kindes direkt bestimmen und so vergleichen wie bei einem klassischen Vaterschaftstest nach der Geburt. Das Problem einer zu geringen fetalen Fraktion stellt sich nicht. Ganz ohne Störquelle sind aber auch diese Proben nicht: Gelangen Zellen der Mutter in die Probe, kann das die Auswertung erschweren.


Aus demselben Material lassen sich auch medizinische Fragen klären, etwa ob eine Chromosomenabweichung vorliegt. In Deutschland setzt das Gendiagnostikgesetz hier klare Grenzen:

  • Das Geschlecht des Kindes darf erst nach Ablauf der zwölften Schwangerschaftswoche und nur mit Einwilligung der Schwangeren mitgeteilt werden (§ 15 Abs. 1 GenDG).

  • Untersuchungen auf Krankheiten, die nach dem Stand der Wissenschaft erst nach dem 18. Lebensjahr ausbrechen, sind vor der Geburt verboten (§ 15 Abs. 2 GenDG).


Wann invasive Untersuchungen infrage kommen


In der Praxis werden Chorionzottenbiopsie und Amniozentese aus medizinischen Gründen durchgeführt, nicht wegen einer Vaterschaftsfrage. Typische Anlässe sind ein erhöhtes Risiko für Chromosomenstörungen wie Trisomie 21, etwa bei höherem Alter der Mutter, ein auffälliger Ultraschallbefund, ein früheres Kind mit einer Chromosomenstörung oder bekannte Erbkrankheiten in der Familie.


Häufig steht am Anfang ein nicht-invasiver Pränataltest (NIPT), der ebenfalls mit zellfreier fetaler DNA aus dem Blut der Mutter arbeitet. Seit dem 1. Juli 2022 übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen den NIPT auf die Trisomien 13, 18 und 21 in begründeten Fällen, etwa wenn andere Untersuchungen einen Hinweis ergeben haben. Eine Routineuntersuchung ist er nicht. Ein auffälliges Ergebnis ist zudem noch keine Diagnose, zur Abklärung wird in der Regel eine invasive Untersuchung angeboten.


Vor jeder vorgeburtlichen genetischen Untersuchung und nach Vorliegen des Ergebnisses schreibt das Gendiagnostikgesetz eine genetische Beratung vor (§ 15 Abs. 3 GenDG). Dort werden Nutzen, Grenzen und Risiken besprochen. Das ist auch der richtige Ort, um das persönliche Eingriffsrisiko einzuschätzen.


Was in Deutschland erlaubt ist

Beide Verfahren im Vergleich



Bluttest (nicht-invasiv)

Chorionzottenbiopsie / Amniozentese (invasiv)

Proben

Blut der Mutter, Wangenabstrich des Vaters

Plazentagewebe oder Fruchtwasser, Probe des Vaters

Frühester Zeitpunkt

ab der 9. SSW

ab 11+0 SSW (CVS) bzw. ab der 15. SSW (Amniozentese)

Risiko für die Schwangerschaft

keines über die Blutentnahme hinaus

eingriffsbedingtes Fehlgeburtsrisiko, laut Metaanalyse etwa 0,2 bis 0,3 %

Typische Grenzen

zu wenig kindliche DNA, eng verwandte mögliche Väter

Eingriff nötig, Zellen der Mutter können die Probe verunreinigen

Zur Vaterschaftsklärung in Deutschland

nur im Ausnahmefall des § 17 Abs. 6 GenDG

nur im Ausnahmefall des § 17 Abs. 6 GenDG


Was in Deutschland erlaubt ist


Hier liegt der entscheidende Punkt für alle, die in Deutschland leben: Ein Vaterschaftstest während der Schwangerschaft ist grundsätzlich verboten. Das gilt für den Bluttest ebenso wie für eine Fruchtwasseruntersuchung, und es gilt auch dann, wenn alle Beteiligten einverstanden sind.


Die einzige Ausnahme


Nach § 17 Abs. 6 des Gendiagnostikgesetzes (GenDG) ist eine vorgeburtliche Abstammungsuntersuchung nur zulässig, wenn

  • nach ärztlicher Erkenntnis an der Schwangeren eine Sexualstraftat nach den §§ 176 bis 178 des Strafgesetzbuchs begangen wurde, etwa eine Vergewaltigung oder sexueller Missbrauch,

  • dringende Gründe dafür sprechen, dass die Schwangerschaft auf dieser Tat beruht,

  • und eine Ärztin oder ein Arzt die Untersuchung vornimmt.


Betroffene Frauen finden beim Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ unter 116 016 rund um die Uhr Unterstützung, kostenlos, anonym und auf Wunsch in 18 Fremdsprachen. Die Beraterinnen vermitteln auch an Hilfsangebote vor Ort.


Was bei einem Verstoß gilt


Das Gesetz formuliert diese Ausnahme ausdrücklich als Abweichung von § 15 Abs. 1 GenDG. Diese Vorschrift lässt vorgeburtliche genetische Untersuchungen nur zu medizinischen Zwecken zu. Wer eine vorgeburtliche genetische Untersuchung vornimmt, die nicht medizinischen Zwecken dient, macht sich nach § 25 GenDG strafbar: Es drohen bis zu ein Jahr Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe, bei einer Durchführung gegen Bezahlung bis zu zwei Jahre. Die Vorschrift richtet sich an diejenigen, die die Untersuchung vornehmen. Verfolgt wird die Tat nur auf Antrag, und antragsberechtigt ist die Schwangere.


Und Labore im Ausland?


Einige Labore im europäischen Ausland bieten den Bluttest online an. Wer in Deutschland lebt, sollte wissen, dass das deutsche Recht einen solchen Test nicht vorsieht. Das Ergebnis hat hier keine rechtliche Wirkung: Es ersetzt weder eine Vaterschaftsanerkennung noch ein gerichtliches Abstammungsgutachten. Wann ein privater Test in Deutschland erlaubt ist und was für ausländische Labore gilt, fasst unser Überblick Vaterschaftstest in Deutschland: Was erlaubt ist und was nicht zusammen.


Eine Lockerung ist bislang gescheitert


Ob das Verbot noch zeitgemäß ist, wird seit Jahren diskutiert. Die FDP-Bundestagsfraktion legte Anfang 2020 einen Gesetzentwurf vor, der nicht-invasive Vaterschaftstests vor der Geburt erlauben sollte. Das Ergebnis hätte erst nach der zwölften Schwangerschaftswoche mitgeteilt werden dürfen, damit es nicht allein Anlass für einen Abbruch wird. In einer Anhörung im Gesundheitsausschuss im Mai 2021 sprachen sich mehrere Sachverständige für eine Zulassung aus, andere warnten vor wachsendem Druck auf Schwangere. Der Bundestag lehnte den Entwurf im Juni 2021 ab, seither gilt die bisherige Regelung fort.


Während der Schwangerschaft testen oder die Geburt abwarten?


Außerhalb des Ausnahmefalls stellt sich diese Frage in Deutschland kaum: Der rechtlich vorgesehene Weg führt über die Geburt. Doch auch unabhängig von der Rechtslage spricht einiges dafür, abzuwarten.


  • Einfacher: Nach der Geburt genügt beim Kind wie beim mutmaßlichen Vater ein schmerzloser Wangenabstrich. Das Labor vergleicht die Profile direkt und muss keine kindliche DNA aus einem Gemisch herausrechnen.

  • Günstiger: Ein klassischer Vaterschaftstest kostet in der Regel deutlich weniger als ein pränataler Bluttest.

  • Erlaubt: Nach der Geburt ist ein privater Test zulässig, wenn alle Beteiligten nach Aufklärung eingewilligt haben, für ein minderjähriges Kind die Sorgeberechtigten.

  • Gerichtsfest möglich: Für ein Verfahren beauftragt das Familiengericht ein Abstammungsgutachten mit Identitätsprüfung der Beteiligten. Verweigert jemand die Mitwirkung, gibt § 1598a BGB dem rechtlichen Vater, der Mutter und dem Kind einen Anspruch auf Klärung der Abstammung.


Vaterschaftstest in der Schwangerschaft: unser Rat


Technisch ist ein Vaterschaftstest in der Schwangerschaft heute ab etwa der 9. Woche mit einer einfachen Blutprobe möglich, ein riskanter Eingriff ist dafür nicht mehr nötig. In Deutschland entscheidet aber nicht die Technik, sondern das Gendiagnostikgesetz. Für die Praxis heißt das:

  • Klären Sie zuerst Ihr Ziel. Persönliche Gewissheit, eine medizinische Frage und eine rechtliche Klärung führen auf unterschiedliche Wege.

  • Trennen Sie Medizin und Abstammung. Eine Chorionzottenbiopsie oder Amniozentese wird aus medizinischen Gründen gemacht. Eine Vaterschaftsfrage ist in Deutschland kein zulässiger Anlass dafür.

  • Planen Sie den Test für die Zeit nach der Geburt. Dann ist er unkompliziert, erlaubt und bei Bedarf auch vor Gericht verwertbar.

  • Sprechen Sie bei einem Verdacht auf eine Gewalttat mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt. Nur in diesem Fall ist eine Abstammungsuntersuchung schon vor der Geburt zulässig.


Kann ein Mann die Vaterschaft schon vor der Geburt anerkennen?

Ja. Nach § 1594 Abs. 4 BGB ist eine Vaterschaftsanerkennung bereits vor der Geburt zulässig. Sie bedarf unter anderem der Zustimmung der Mutter (§ 1595 BGB). Wirksam wird sie nicht, solange die Vaterschaft eines anderen Mannes besteht. Die Anerkennung ist eine rechtliche Erklärung, kein biologischer Nachweis. Bestehen Zweifel, lässt sich die Abstammung nach der Geburt per DNA-Test klären.


Darf bei einer ohnehin geplanten Fruchtwasseruntersuchung auch die Vaterschaft geprüft werden?

Nein. Auch wenn aus medizinischen Gründen bereits Fruchtwasser oder Plazentagewebe entnommen wird, ist eine Abstammungsuntersuchung daran in Deutschland nur im Ausnahmefall des § 17 Abs. 6 GenDG erlaubt, also nach einer Sexualstraftat an der Schwangeren.


Kann eine frühere Schwangerschaft das Ergebnis des Bluttests verfälschen?

Nach heutigem Wissen nicht. Zellfreie fetale DNA wird nach einer Geburt sehr schnell abgebaut. In einer Studie im American Journal of Human Genetics (1999) betrug ihre Halbwertszeit im Schnitt rund 16 Minuten, bei sieben von acht Frauen war sie zwei Stunden nach der Entbindung nicht mehr nachweisbar. Empfindlichere Messungen fanden letzte Spuren bis zu ein bis zwei Tage nach der Geburt. Anders verhält es sich mit einzelnen kindlichen Zellen, die jahrzehntelang im Körper der Mutter verbleiben können. Der Bluttest analysiert aber die zellfreie DNA im Plasma, und die stammt aus der aktuellen Schwangerschaft.


Was gilt, wenn zwei mögliche Väter miteinander verwandt sind?

Dann stößt der Bluttest an seine Grenzen, denn Brüder oder Vater und Sohn teilen einen großen Teil ihres Erbguts. In der Studie aus Genetics in Medicine erzielten selbst Großvater oder Onkel des Kindes väterlicherseits Werte, die für sich genommen als Vaterschaft gewertet worden wären. Die Autoren betonen deshalb, dass eng verwandte Männer immer gemeinsam getestet werden müssen. Sicherer ist es in dieser Konstellation, die Geburt abzuwarten: Dann kann das Labor die DNA des Kindes direkt untersuchen.

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