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DNA-Probe verschicken: So kommen Wangenabstrich und Blutprobe sicher ins Labor

21. Okt.
8 Min. Lesezeit

Nach der Probenentnahme bleibt ein letzter Schritt: Die DNA-Probe muss ins Labor. Wer sie verschicken will, merkt schnell, dass es dabei weniger um das Porto geht als um den Inhalt des Umschlags. Ein getrockneter Wangenabstrich ist für Post und Kurierdienste etwas völlig anderes als ein Röhrchen mit flüssigem Blut.


DNA-Probe verschicken

Für den Abstrich genügt in aller Regel ein sorgfältig gepackter Brief. Für Blut greifen dagegen Verpackungs- und Kennzeichnungsvorschriften aus dem Gefahrgutrecht. Welche Regeln im Einzelnen gelten, hängt außerdem davon ab, ob das Labor in Deutschland oder im Ausland sitzt.


Warum die Probenart über den Versandweg entscheidet


Den Transport biologischer Proben regelt in Deutschland das Gefahrgutrecht: auf der Straße das europäische Übereinkommen ADR, in der Luft die Technischen Anweisungen der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) und die Gefahrgutvorschriften des Airline-Verbands IATA. Die Versandbedingungen der Deutschen Post leiten sich aus diesen Regelwerken ab.


Für die Einstufung zählt vor allem eine Frage: Kann die Probe Krankheitserreger enthalten? Gemeint sind Bakterien, Viren, Pilze, Parasiten oder Prionen, die bei Menschen oder Tieren Krankheiten auslösen können. Davon hängt ab, ob eine Probe einfach per Brief reisen darf oder als ansteckungsgefährlicher Stoff verpackt werden muss.


Wangenabstrich verschicken: in der Regel unkompliziert


Für die meisten DNA-Tests zu Hause genügt ein Abstrich der Mundschleimhaut. Umgangssprachlich heißt das oft Speichelprobe. Genau genommen nimmt das Wattestäbchen Speichel und abgeschilferte Zellen von der Innenseite der Wange auf, aus denen das Labor die DNA gewinnt.


Was die Deutsche Post vorgibt


In ihren Regelungen für die Beförderung gefährlicher Stoffe in Briefen (Stand: Juli 2025) führt die Deutsche Post Abstriche der Mundschleimhaut, die keine Krankheitserreger enthalten, ausdrücklich als freigestellte Stoffe auf. Sie dürfen also per Brief verschickt werden, allerdings nicht lose. Unverpackter Versand ist ausgeschlossen, und die Verpackung muss den Belastungen in den Sortieranlagen standhalten, ohne aufzureißen oder durchstoßen zu werden.


Für solche Abstriche verlangt die Post eine zusammengesetzte Verpackung, also eine oder mehrere Innenverpackungen in einer Außenhülle. In der Praxis heißt das zum Beispiel: ein kleiner Umschlag pro Person, alle zusammen in einem größeren Versandumschlag. Innerhalb Deutschlands gelten diese Regeln für Groß- und Maxibriefe. Standard- und Kompaktbriefe sind dafür nicht vorgesehen.


Warum die Tupfer vollständig trocken sein müssen


Wie gut die DNA im Labor ankommt, hängt stark davon ab, wie trocken der Tupfer beim Verpacken ist. Eine 2024 in der Fachzeitschrift Forensic Sciences erschienene Übersichtsarbeit zu den Grenzen der DNA-Probennahme mit Abstrichtupfern der niederländischen Forscherin Brigitte Bruijns fasst den Forschungsstand zusammen: Bakterien, Pilze und Enzyme beschleunigen den Abbau der DNA. Feuchte Proben sollten deshalb so schnell wie möglich trocknen, damit sich keine Mikroorganismen darauf vermehren.


Wie groß der Unterschied sein kann, zeigt eine in der Arbeit zitierte Untersuchung: Bei schneller Trocknung lag die DNA-Ausbeute bei rund 95 %, bei langsamer Trocknung nur bei rund 12 %. Die Messungen stammen aus der Forensik und wurden mit speziellen Trocknungsröhrchen gemacht. Sie zeigen aber gut, warum auch die Anleitungen für Heimtests eine Trockenzeit vorschreiben.


So packen Sie Wangenabstriche richtig


  • Trocknen lassen: Stellen Sie die Tupfer mit der Watte nach oben in ein sauberes Glas und lassen Sie sie an der Luft trocknen, mindestens 30 Minuten und bei Bedarf länger, bis sie vollständig trocken sind.

  • Pro Person getrennt verpacken: Jede Person bekommt einen eigenen kleinen Umschlag. Proben verschiedener Personen dürfen nie in denselben Umschlag.

  • Eindeutig beschriften: Tragen Sie auf jedem Umschlag genau die Angaben ein, die das Labor verlangt, etwa Name, Verwandtschaftsverhältnis oder Ihren Kundencode.

  • Unterlagen beilegen: Die kleinen Umschläge kommen zusammen mit dem ausgefüllten Versandformular in den großen Umschlag.


Wie Sie die Abstriche Schritt für Schritt entnehmen und welche Materialien Sie dafür brauchen, zeigt unsere Anleitung zum DNA-Test-Kit für zu Hause.


Blutprobe verschicken: Hier gelten strengere Regeln


Bei Abstammungstests ist Blut eher die Ausnahme. Es kommt etwa dann ins Spiel, wenn kein Abstrich möglich ist, zum Beispiel bei aufbewahrten Proben aus Klinik oder Pathologie. Welche Materialien in solchen Fällen infrage kommen, erklärt unser Ratgeber zum DNA-Test bei Verstorbenen und den dafür geeigneten Proben.


Flüssiges Blut gilt versandrechtlich als Patientenprobe. Für die richtige Einstufung ist der Absender verantwortlich, und von ihr hängen Verpackung und Kennzeichnung ab.


Wangenabstrich verschicken: in der Regel unkompliziert


Freigestellte medizinische Probe oder Biologischer Stoff, Kategorie B?


Für Blutproben kommen zwei Einstufungen infrage:

  • Freigestellte medizinische Probe: Das sind Proben, bei denen nach ärztlicher oder fachlicher Einschätzung nur eine minimale Wahrscheinlichkeit besteht, dass sie Krankheitserreger enthalten. Die Deutsche Post nennt als Beispiele unter anderem Blutproben zur Kontrolle von Cholesterin, Blutzucker oder Hormonspiegel. Sind solche Proben auslaufsicher verpackt und gekennzeichnet, unterliegen sie nicht den Gefahrgutvorschriften des ADR.

  • Biologischer Stoff, Kategorie B (UN 3373): In diese Gruppe fallen Patientenproben, die sich nicht freistellen lassen und keine besonders gefährlichen Erreger der sogenannten Kategorie A enthalten. Sie gehören zur Gefahrgutklasse 6.2, den ansteckungsgefährlichen Stoffen, und müssen nach der Verpackungsanweisung P 650 verpackt werden. Im Luftverkehr heißt die entsprechende Vorschrift PI 650.


Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) betont in ihrem Leitfaden zum Transport ansteckungsgefährlicher Stoffe, dass eine Freistellung eine fachliche Beurteilung voraussetzt. Grundlage sind Vorgeschichte, Symptome und Lebensumstände der Person, von der die Probe stammt. Viele Labore ordnen medizinisches Probengut deshalb im Allgemeinen der UN 3373 zu, so etwa die Einsenderhinweise der Limbach-Gruppe.


Die Dreifachverpackung im Überblick


Ob freigestellt oder UN 3373: Flüssige Blutproben reisen in drei Schichten.

  1. Primärgefäß: ein dichtes Probenröhrchen mit sicherem Verschluss.

  2. Sekundärverpackung: eine flüssigkeitsdichte zweite Hülle. Zwischen Röhrchen und Sekundärverpackung gehört saugfähiges Material, zum Beispiel Zellstoff, Watte, Saugkissen oder Papiertücher. Es muss die gesamte Flüssigkeitsmenge aufnehmen können.

  3. Außenverpackung: eine stabile äußere Hülle, die den üblichen Transportbelastungen standhält.

Für Proben der UN 3373 verlangt die Verpackungsanweisung P 650 zusätzlich:

  • Entweder die Sekundär- oder die Außenverpackung muss starr sein.

  • Stecken mehrere zerbrechliche Röhrchen in einer Sekundärverpackung, werden sie einzeln eingewickelt oder so getrennt, dass sie sich nicht berühren.

  • Unter normalen Transportbedingungen darf nichts austreten, auch nicht durch Erschütterungen, Temperaturwechsel, Feuchtigkeits- oder Druckänderungen.


Verwenden Sie für Blut deshalb nur das Versandmaterial, das Labor oder Arztpraxis vorgeben.


So wird die Sendung gekennzeichnet


Auf der Außenverpackung stehen immer Name und Anschrift von Absender und Empfänger. Hinzu kommen je nach Einstufung:

  • Freigestellte medizinische Probe: die Aufschrift „Freigestellte medizinische Probe“. International ist die englische Entsprechung „Exempt human specimen“ gebräuchlich.

  • Biologischer Stoff, Kategorie B: eine auf die Spitze gestellte Raute mit der Aufschrift „UN 3373“, mindestens 50 × 50 mm groß, mit mindestens 2 mm Linienbreite und mindestens 6 mm hohen Zeichen. Direkt daneben steht „Biologischer Stoff, Kategorie B“, ebenfalls in mindestens 6 mm hohen Buchstaben. Unter der Absenderanschrift kommt die Telefonnummer einer verantwortlichen Person hinzu.


Bei UN 3373 schreibt P 650 außerdem vor, dass schriftliche Angaben zum Inhalt beiliegen. Die Deutsche Post empfiehlt das auch für alle anderen Sendungen dieser Art. Ihre Aufschriften müssen auf Deutsch, zentriert und in einem gut kontrastierenden Farbton gehalten sein.


Sonderfall getrocknetes Blut


Ein Bluttropfen, der auf eine saugfähige Karte aufgebracht und getrocknet wurde, fällt unter eine eigene Freistellung des ADR. Bei der Deutschen Post genügt dafür eine zusammengesetzte Verpackung mit einer Versandhülle aus faserverstärktem Papier oder Kunststoff. Getrocknetes Blut ist zudem die einzige Ausnahme, die die Post auch als geprüften Kompaktbrief annimmt.


Ist eine DNA-Probe Gefahrgut?


In den meisten Fällen nicht. Gefährliche Güter sind nach § 2 des Gefahrgutbeförderungsgesetzes Stoffe und Gegenstände, von denen beim Transport Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung ausgehen können, insbesondere für Leben und Gesundheit von Menschen, für Tiere und Sachen. Ein trockener Wangenabstrich ohne Krankheitserreger erfüllt das nicht. Auch eine korrekt verpackte freigestellte Patientenprobe unterliegt nicht den Gefahrgutvorschriften des ADR.


Zum Gefahrgut wird eine Probe erst, wenn sie als UN 3373 eingestuft ist. Die UN-Nummer ist dabei das sichtbare Ergebnis der Einstufung: Trägt eine Sendung die Raute mit „UN 3373“, reist sie als Gefahrgut der Klasse 6.2. Solche Sendungen brauchen eine geprüfte Verpackung, eine vorschriftsmäßige Kennzeichnung und Versender mit entsprechenden Fachkenntnissen.


Neun Gefahrgutklassen und die Logik der Kurierdienste


Das Transportrecht unterscheidet neun Gefahrgutklassen, von explosiven Stoffen in Klasse 1 bis zu verschiedenen gefährlichen Stoffen und Gegenständen in Klasse 9. Ansteckungsgefährliche Stoffe bilden die Unterklasse 6.2.


Der Expressdienst FedEx sortiert diese Klassen für den Luftverkehr zusätzlich in zwei Gruppen:

  • Zugängliches Gefahrgut muss so verladen werden, dass die Crew während des Flugs herankommt. Dazu zählen etwa Explosivstoffe, entzündbare Gase und Flüssigkeiten sowie ätzende Stoffe.

  • Nicht zugängliches Gefahrgut muss nicht in Reichweite der Crew stehen. Dazu gehören giftige und ansteckungsgefährliche Stoffe der Klasse 6, radioaktive Stoffe, die Klasse 9 sowie nicht entzündbare Gase ohne die Kennzeichnung „Cargo Aircraft Only“.


Blutproben per Kurier: Was DHL Express und FedEx annehmen


Für Proben der UN 3373 kommen nur wenige Versandwege infrage, und sie setzen Fachkenntnisse und teils eigene Verträge voraus.


  • DHL Express nimmt Biologische Stoffe der Kategorie B innerhalb Deutschlands ausschließlich über das Produkt DHL Medical Express an. Voraussetzung ist eine Verpackung nach P 650, und der Versender muss durch Schulungen oder Unterweisungen ausreichende Kenntnisse im Gefahrgutrecht haben. Für den internationalen Luftversand braucht es zusätzlich eine Zusatzvereinbarung zum Transportvertrag, und DHL Express prüft die Kenntnisse des Versenders in einem Audit. Andere ansteckungsgefährliche Stoffe der Klasse 6.2 schließt DHL Express vom Versand aus.

  • FedEx führt in seinen europäischen Gefahrgut-Unterlagen aus der Klasse 6.2 ebenfalls nur die Kategorie B (UN 3373) als zugelassen.


Für Privatpersonen ist dieser Weg kaum gangbar. Erfordert ein Test flüssiges Blut, sollte der Versand deshalb über die Arztpraxis oder das Labor laufen, das die Probe entnimmt.


DNA-Probe ins Ausland verschicken


Sitzt das Labor nicht in Deutschland, kommen zwei Fragen hinzu: Darf die Probe per Brief über die Grenze, und braucht die Sendung Zollpapiere?


Briefversand ins Ausland


Für Briefe ins Ausland gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen BRIEF INTERNATIONAL der Deutschen Post. Unter den Inhalten, die nicht versandt werden dürfen, nennt die Post dort ausdrücklich „medizinisches Untersuchungsgut“. Was genau darunter fällt, definiert ihre Übersichtsseite nicht. Klären Sie deshalb vor dem Versand mit dem Labor oder Anbieter, welchen Versandweg er für Proben aus Deutschland vorsieht, und folgen Sie dessen Anleitung.


Zoll: innerhalb der EU kein Thema


Innerhalb der EU fallen für eine Probe keine Zollformalitäten an. Liegt das Labor außerhalb der 27 EU-Staaten, etwa in der Schweiz oder im Vereinigten Königreich, ist eine Sendung grundsätzlich zollpflichtig. DHL Express verlangt dann eine Handels- oder Proformarechnung, und zwar im Original und in drei Kopien.


Die Proformarechnung ist für Sendungen gedacht, für die keine Zahlung an den Versender fließt und die nicht zum Wiederverkauf bestimmt sind. Für eine DNA-Probe ist sie deshalb meist das passende Dokument. Manche Zielländer haben zudem eigene Einfuhrbestimmungen für biologisches Material. Auch das klärt am besten das Labor vorab.


Die Einwilligung reist immer mit


Der Sitz des Labors ändert nichts an den Pflichten in Deutschland. Nach § 17 des Gendiagnostikgesetzes darf eine Abstammungsuntersuchung nur vorgenommen werden, wenn jede Person, deren Probe untersucht wird, vorher aufgeklärt wurde und eingewilligt hat. Das gilt auch für die Person, die den Test in Auftrag gibt. Mehr dazu lesen Sie in unserem Ratgeber, welche Einwilligungen ein Vaterschaftstest in Deutschland voraussetzt.


Vor dem Zukleben: Ihre Checkliste für den Probenversand


Ein Heimtest mit Wangenabstrich lässt sich problemlos verschicken, solange die Tupfer trocken und pro Person getrennt verpackt sind. Blut gehört dagegen in eine Dreifachverpackung und in professionelle Hände. Bevor Sie den Umschlag verschließen, lohnt ein letzter Blick:

  • Sind alle Tupfer vollständig getrocknet?

  • Hat jede Person einen eigenen, korrekt beschrifteten Umschlag?

  • Liegen alle Formulare bei, die das Labor verlangt?

  • Wissen Sie, ob das Labor in Deutschland, in einem anderen EU-Land oder außerhalb der EU sitzt, und haben Sie den Versandweg mit ihm abgestimmt?


Schreiben Sie auf Umschläge und Formulare nur die Angaben, die das Labor tatsächlich braucht. Genetische Daten zählen nach Artikel 9 der Datenschutz-Grundverordnung zu den besonders geschützten Kategorien personenbezogener Daten, und das beginnt schon beim Briefumschlag.


Blutprobe verschicken: Hier gelten strengere Regeln

Häufige Fragen zum Versand von DNA-Proben


Gelten für Tierproben dieselben Regeln?

Im Grundsatz ja. Die Deutsche Post behandelt Proben von Tieren nach denselben Regeln wie Patientenproben vom Menschen. Freigestellte Tierproben tragen die Aufschrift „Freigestellte veterinärmedizinische Probe“. Für Abstriche aus dem Maul, etwa für einen Rassetest beim Hund, gelten dieselben praktischen Grundsätze: vollständig trocknen lassen und nie lose verschicken.


Wer haftet, wenn die Verpackung nicht den Vorschriften entspricht?

Der Absender. Laut Deutscher Post trägt er grundsätzlich die haftungsrechtlichen Folgen für Schäden, wenn Einstufung, Verpackung oder Kennzeichnung nicht stimmen. Bei Blutproben ist das ein weiterer Grund, den Versand der Arztpraxis oder dem Labor zu überlassen.


Spielt das Wetter beim Versand eine Rolle?

Ja. Sonnenlicht, Hitze und Feuchtigkeit beschleunigen den Abbau der DNA. Lassen Sie den fertigen Umschlag deshalb nicht im heißen Auto oder in der prallen Sonne liegen und geben Sie ihn möglichst bald auf.


Darf ich die Tupfer in einem Plastikbeutel verschicken?

Besser nicht, solange auch nur ein Rest Feuchtigkeit im Tupfer steckt. In einer luftdicht verschlossenen Hülle kann sie nicht entweichen. Forensische Abstrichbehälter sind deshalb oft gelocht oder enthalten ein Trockenmittel. Für den Heimtest sind Papierumschläge die einfachere Lösung.


An wen wende ich mich, wenn ich unsicher bin?

Zuerst an das Labor oder den Anbieter, der den Test durchführt. Zur Zulässigkeit einer Briefsendung gibt die Deutsche Post über deutschepost.de/kontakt Auskunft. Für Expresssendungen hat DHL Express eigene Gefahrgut-Experten, erreichbar unter dangerousgoodsgermany@dhl.com.

 
 
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