DNA-Test bei Verstorbenen: Welche Proben möglich sind und was rechtlich gilt
Ein DNA-Test bei Verstorbenen wird meist dann zum Thema, wenn eine Abstammungsfrage offen geblieben ist. Etwa eine Vaterschaft, die zu Lebzeiten nie geklärt wurde. Die übliche Speichelprobe fehlt dann. Entscheidend ist deshalb eine Frage: Welches Material des Verstorbenen lässt sich noch auswerten, und unter welchen Bedingungen?

Dieser Ratgeber zeigt, welche Proben infrage kommen und wo ihre Grenzen liegen. Er erklärt, welche rechtlichen Schritte in Deutschland zu beachten sind. Und er zeigt, wie ein Verwandtschaftstest mit nahen Angehörigen weiterhilft, wenn vom Verstorbenen selbst nichts Verwertbares mehr vorhanden ist.
Die richtige Probe: Grundlage für ein verlässliches Ergebnis
Ob ein DNA-Test aussagekräftig ist, hängt zuerst von der Probe ab. Je mehr intakte Zellen sie enthält, desto vollständiger wird das genetische Profil. Gemeint ist das Muster aus DNA-Merkmalen, das das Labor zwischen den Teilnehmern vergleicht.
Die Standardprobe: der Mundschleimhautabstrich
Für einen Abstammungstest empfehlen Labore in der Regel Mundschleimhautabstriche. Dabei wird die Innenseite der Wange mit einem Wattestäbchen abgestrichen, sodass Speichel und Schleimhautzellen am Tupfer haften. Die Entnahme ist schmerzfrei, dauert wenige Sekunden und liefert zuverlässig genug DNA. Für die lebenden Angehörigen bleibt sie auch bei einem postmortalen Test die übliche Methode.
Nicht standardmäßige Proben
Ist ein Abstrich nicht möglich, können Labore häufig auf andere Materialien ausweichen. Man spricht dann von nicht standardmäßigen Proben, zum Beispiel:
abgeschnittene Finger- oder Fußnägel
Blutproben
Ohrenschmalz an benutzten Wattestäbchen
andere vergleichbare Spuren mit Körperzellen
Solche Proben sind oft leicht zu beschaffen und helfen weiter, wenn kein Abstrich vorliegt. Sie enthalten aber meist weniger DNA, und ihre Qualität schwankt stärker. Die Auswertung dauert deshalb länger, und ein vollständiges Ergebnis ist nicht garantiert.
DNA-Test nach der Beerdigung: Spuren im persönlichen Umfeld
Auch nach der Beisetzung ist ein DNA-Test oft noch möglich. Der erste Schritt: Gegenstände finden, die der Verstorbene benutzt hat und an denen noch Körperzellen haften.
Zwei Faktoren bestimmen die Erfolgsaussichten:
die Aufbewahrung der Spur: Feuchtigkeit, Wärme und Licht beschleunigen den Abbau der DNA.
die verstrichene Zeit zwischen der Entstehung der Spur und dem Beginn der Analyse.
Liegt der Tod bereits mehrere Jahre zurück, liefern solche Spuren häufig nur ein abgebautes, lückenhaftes DNA-Profil.
Diese Gegenstände kommen infrage
Die folgende Liste ist nicht abschließend, deckt aber die häufigsten Fälle ab:
Haare mit Haarwurzel, zum Beispiel aus Bürste oder Kamm
abgeschnittene Nägel
Blutflecken auf Kleidung oder Pflastern
Ohrenschmalz an benutzten Wattestäbchen
Zähne
Rasierer
Zahnbürste
Bei Haaren ist die Wurzel entscheidend. Im Haarschaft selbst steckt kaum Zellkern-DNA, die für einen Abstammungsvergleich gebraucht wird.
Aufbewahrte Proben aus Klinik oder Pathologie
Ein oft übersehener Weg: Wurde der Verstorbene vor seinem Tod medizinisch behandelt oder operiert, existieren unter Umständen noch Blut- oder Gewebeproben. In der deutschen Rechtsprechung gelten solche zu Lebzeiten entnommenen und aufbewahrten Proben sogar als vorrangig gegenüber einer Exhumierung. Fragen Sie deshalb bei Klinik, Arztpraxis oder Pathologie nach, ob noch Material vorhanden ist.
Warum ein postmortaler DNA-Test meist teurer ist
Ein DNA-Test mit Proben eines Verstorbenen kostet in der Regel mehr als ein Standardtest. Das hat zwei Gründe: Es gibt meist nur wenige Proben, und ihr Zustand ist oft schlecht.
Häufig braucht das Labor mehrere Extraktionsversuche, also mehrere Anläufe, um die DNA aus dem Material herauszulösen. Erst dann liegt ein vollständiges genetisches Profil vor. Schicken Sie dem Labor deshalb möglichst viele verschiedene Proben: Jede zusätzliche Probe erhöht die Chance auf ein verwertbares Ergebnis.
Einwilligung und Rechtslage in Deutschland
Bevor eine Probe des Verstorbenen ins Labor geht, muss geklärt sein, wer der Untersuchung zustimmt. Seriöse Labore beginnen ohne die nötige Zustimmung nicht mit der Analyse.
Wer über die Probe eines Verstorbenen entscheidet
Zustimmen können grundsätzlich nur die nächsten Angehörigen. In Deutschland spricht man vom Totenfürsorgerecht: Es liegt in der Regel bei den engsten Familienmitgliedern, sofern der Verstorbene nichts anderes bestimmt hat. Hat die Person zu Lebzeiten schriftlich erklärt, dass ihre DNA nach dem Tod untersucht werden darf, ist diese Erklärung maßgeblich.
Labore prüfen deshalb üblicherweise zwei Dokumente:
einen Nachweis über das rechtliche Verwandtschaftsverhältnis
die Sterbeurkunde
Für alle lebenden Teilnehmer gilt zusätzlich das Gendiagnostikgesetz. Nach § 17 GenDG muss jede Person vorab aufgeklärt werden und in die Untersuchung einwilligen. Heimliche Tests sind damit ausgeschlossen. Ausführlich erklären wir in unserem Beitrag, was bei einem Vaterschaftstest in Deutschland erlaubt ist und was nicht.

Vaterschaftsfeststellung vor dem Familiengericht
Verweigern die Angehörigen ihre Zustimmung, bleibt der Weg über das Familiengericht. Wer feststellen lassen möchte, dass ein Verstorbener sein Vater war, kann ein gerichtliches Vaterschaftsfeststellungsverfahren nach § 1600d BGB einleiten. Das Gericht kann dann ein DNA-Gutachten anordnen.
Der Bundesgerichtshof hat dazu 2014 eine Grundsatzentscheidung getroffen (Az. XII ZB 20/14). Das Recht des Kindes, seine Abstammung zu kennen, wiegt danach in der Regel schwerer als das postmortale Persönlichkeitsrecht des Verstorbenen. Das gilt laut BGH auch dann, wenn es dem Kind vor allem um erbrechtliche Fragen geht.
Die totenfürsorgeberechtigten Angehörigen müssen eine erforderliche Probenentnahme deshalb dulden, notfalls sogar eine Exhumierung. Voraussetzung ist, dass es keinen schonenderen Weg gibt, etwa aufbewahrte Gewebeproben oder Proben naher Verwandter.
Sonderfall Strafverfahren
In Ermittlungsverfahren, etwa bei Verdacht auf ein Tötungsdelikt, gelten eigene Regeln. Die Ausgrabung einer bereits beerdigten Leiche ordnet nach § 87 StPO ein Richter an. Die Staatsanwaltschaft darf das nur, wenn eine Verzögerung den Ermittlungserfolg gefährden würde. Angehörige werden in der Regel benachrichtigt, ihre Zustimmung ist aber keine Voraussetzung.
Proben direkt vom Verstorbenen: Je früher, desto besser
Ist der Verstorbene noch nicht beigesetzt, sollten Proben so früh wie möglich gesichert werden. Mit dem Einsetzen der Verwesung wird die DNA zunehmend zerstört, und manche Materialien bleiben nur kurze Zeit auswertbar.
Nägel und Haare mit Wurzel
Nägel und Haare mit Wurzel lassen sich entnehmen, ohne den Körper sichtbar zu verletzen. Sie halten sich mehrere Monate, bevor sie analysiert werden müssen. Damit sind sie meist die einfachste Lösung.
Knochen und Zähne
Knochen bewahren DNA besonders gut. Als Faustregel gilt: Je größer der Knochen, desto mehr Material steht zur Verfügung, darunter auch Knochenmark mit DNA-haltigen Zellen.
Zähne sind ebenso wertvoll. Solange sie im Kiefer sitzen, bleibt die DNA in der Zahnwurzel über sehr lange Zeit geschützt. Außerdem lassen sie sich vergleichsweise leicht entnehmen.
Blut
Blut eignet sich gut, solange es frisch ist oder fachgerecht gelagert wurde. Je länger es eintrocknet, desto unzuverlässiger wird die Analyse. Erkundigen Sie sich beim Bestattungsunternehmen, ob vor der Beisetzung noch eine Probe gesichert werden kann. Fragen Sie außerdem bei Klinik oder Rechtsmedizin nach bereits entnommenen Blutproben.
Vorsicht bei einer Einbalsamierung
Soll der Leichnam einbalsamiert werden, ist das Zeitfenster für Vergleichsproben sehr kurz. Sie müssen vor Beginn der Konservierung entnommen werden. Die Einbalsamierungsflüssigkeit kann die DNA in später entnommenen Proben so beeinträchtigen, dass die Analyse scheitert.
Exhumierung für einen DNA-Test: Ablauf, Nutzen und Grenzen
Was eine Exhumierung ist und wer sie veranlassen kann
Bei einer Exhumierung werden der Sarg oder die sterblichen Überreste aus dem Grab geholt. In Deutschland ist das immer genehmigungspflichtig, denn der Eingriff stört die Totenruhe. Zuständig sind je nach Bundesland und Kommune die Friedhofsverwaltung, das Ordnungsamt oder das Gesundheitsamt. Ohne wichtigen Grund wird eine Genehmigung in der Regel nicht erteilt.
Eine Exhumierung kann ausgehen von:
den Angehörigen, die einen Antrag stellen
der Friedhofsverwaltung oder einer Behörde
einem Gericht oder, in Eilfällen im Strafverfahren, der Staatsanwaltschaft
Warum eine Exhumierung für die DNA-Analyse interessant sein kann
Knochen und Zähne bewahren DNA oft über lange Zeit. Deshalb besteht die Chance, bei einer Exhumierung noch verwertbares genetisches Material zu finden.
Einfach ist dieser Weg trotzdem nicht. Zu berücksichtigen sind:
die Haltung der Familie
religiöse Vorgaben, die eine Störung der Totenruhe ablehnen
die rechtlichen Voraussetzungen für eine Abstammungsklärung nach dem Tod
Ein langes, aufwendiges und teures Verfahren
Eine Exhumierung dauert oft lange, ist organisatorisch komplex und kostspielig. Die Gebühren legt die jeweilige Friedhofsverwaltung fest. Stellen die Angehörigen den Antrag, tragen sie die Kosten in der Regel selbst.
Und schließlich entscheidet der Zustand der Überreste. Je länger der Tod zurückliegt, desto geringer ist die Chance, noch brauchbare Proben zu gewinnen.

DNA-Test mit Asche nach einer Feuerbestattung
Bei einer Feuerbestattung wird der Leichnam im Krematorium unter großer Hitze eingeäschert und die Asche anschließend in einer Urne beigesetzt. Manche Labore nehmen auch Asche als Probe an. Die Erfolgsaussichten sind allerdings gering.
Warum Asche kaum verwertbare DNA enthält
Die hohen Temperaturen verkohlen die Überreste so stark, dass die DNA weitgehend zerstört wird. Eine Studie der Ludwig-Maximilians-Universität München zu DNA in eingeäscherten Knochen kam zu einem klaren Ergebnis: DNA-Analysen sind theoretisch nur bis zu einer Hitzeeinwirkung von etwa 600 °C möglich. Selbst dann raten die Forschenden wegen des Kontaminationsrisikos nicht in jedem Fall dazu. Im Krematorium liegen die Temperaturen deutlich höher.
Eine kleine Chance besteht nur, wenn die Verbrennung unvollständig war und etwa ein Knochenstück erhalten blieb. Das Labor kann versuchen, dieses Fragment zu analysieren. Wegen der starken Hitzeeinwirkung ist ein Erfolg aber auch dann unwahrscheinlich.
Die Asche wird beim Test verbraucht
Ein Punkt, den Familien vorab kennen sollten: Die eingesandte Asche wird für die Analyse verwendet und nicht zurückgegeben. Der Test lässt sich also nicht wiederholen, und dieser Teil der Asche ist für die Angehörigen verloren.
Als Richtwert verlangen Labore folgende Mengen:
erwachsener Mann: 2.500 bis 3.000 g
erwachsene Frau: 1.800 bis 2.000 g
Besonderheit in Deutschland: der Friedhofszwang
Anders als in manchen Nachbarländern haben Angehörige die Urne in Deutschland meist nicht zu Hause. In fast allen Bundesländern gilt der Friedhofszwang: Die Urne wird auf einem Friedhof oder an einem anderen zugelassenen Ort beigesetzt und darf nicht privat aufbewahrt werden.
Eine Ausnahme bildet Rheinland-Pfalz. Seit dem 27. September 2025 dürfen Angehörige dort unter bestimmten Voraussetzungen die Urne mit nach Hause nehmen und sogar Asche entnehmen. Dazu gehört unter anderem, dass der Verstorbene dies in einer Totenfürsorgeverfügung festgelegt hat und seinen letzten Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz hatte. Bremen erlaubt unter Auflagen das Verstreuen der Asche auf Privatgrundstücken.
In allen anderen Fällen führt der Weg zur Asche über eine Urnenausgrabung. Sie muss genehmigt werden, je nach Bundesland von der Friedhofsverwaltung oder einer Behörde. Stimmen die totenfürsorgeberechtigten Angehörigen nicht zu, bleibt nur das gerichtliche Verfahren. In jedem Fall sollte die Analyse von einem akkreditierten Labor durchgeführt werden.
Familienrekonstruktion: Wenn keine Probe des Verstorbenen verfügbar ist
Liefern die Proben des Verstorbenen kein Ergebnis oder gibt es schlicht keine, bleibt ein letzter Weg: ein Verwandtschaftstest mit den nächsten Angehörigen.
Das Prinzip ist einfach. Jeder Mensch teilt einen Teil seiner DNA mit seiner Familie, und je enger die Verwandtschaft, desto größer der gemeinsame Anteil. Aus den Profilen mehrerer Angehöriger lässt sich das genetische Bild der fehlenden Person deshalb in großen Teilen nachvollziehen.
Infrage kommen vor allem:
Großeltern (Großmutter und Großvater)
Eltern (Vater und Mutter)
Tanten und Onkel
Geschwister
Nichten und Neffen
Enkelkinder
Worauf es bei der Zuverlässigkeit ankommt
Am aussagekräftigsten sind Tests mit den direkten Eltern des Verstorbenen. Daneben gilt: Je mehr Angehörige teilnehmen, desto belastbarer ist das Ergebnis.
Geht es um eine Vaterschaft, sind meist diese Varianten am hilfreichsten, um das Profil des Vaters zu rekonstruieren:
Großelterntest mit den Eltern des mutmaßlichen Vaters
Avunkulartest mit seinen Geschwistern, also Onkel oder Tante des Kindes
Geschwistertest zwischen dem Kind und weiteren Kindern des Verstorbenen
Welche Testvariante bei Brüdern, Schwestern oder Halbgeschwistern passt, erklärt unser Ratgeber zum DNA-Test zwischen Geschwistern.
Ist das Kind ein Sohn, kann zusätzlich ein Y-Chromosom-Test für die väterliche Linie helfen. Das Y-Chromosom wird vom Vater an den Sohn weitergegeben und verändert sich über Generationen kaum. So lässt sich zum Beispiel prüfen, ob der Sohn und ein Bruder oder der Vater des Verstorbenen derselben männlichen Linie angehören. Den genauen Verwandtschaftsgrad bestimmt dieser Test allerdings nicht.
Kein Gerichtsverfahren nötig, wenn alle einverstanden sind
Für eine Familienrekonstruktion braucht es kein gerichtliches oder behördliches Verfahren, solange alle Beteiligten freiwillig ihre DNA zur Verfügung stellen. Nach dem Gendiagnostikgesetz muss jede teilnehmende Person aufgeklärt werden und schriftlich einwilligen.
Verweigern Angehörige die Teilnahme, kann das Familiengericht im Rahmen einer Vaterschaftsfeststellung auch ihre Untersuchung anordnen.
Fazit: Ein DNA-Test bei Verstorbenen ist möglich, braucht aber Vorbereitung
Ein DNA-Test bei Verstorbenen gelingt in vielen Fällen. Wie aussagekräftig er wird, hängt vor allem von drei Dingen ab: der Qualität der Proben, ihrer Aufbewahrung und der Zeit seit dem Tod. Sichern Sie deshalb möglichst mehrere Proben, etwa Nägel, Haare mit Wurzel, Zähne oder Blutspuren. Fragen Sie auch bei Klinik oder Pathologie nach aufbewahrtem Material.
Klären Sie früh, wer der Untersuchung zustimmen muss. Stellen sich die Angehörigen quer, kann in Deutschland das Familiengericht weiterhelfen, bis hin zur Anordnung einer Exhumierung.
Gibt es keine verwertbare Probe mehr, ist die Familienrekonstruktion eine solide Alternative, vor allem wenn mehrere nahe Verwandte mitmachen. Am schnellsten kommen Sie voran, wenn Sie alle verfügbaren Proben und Unterlagen zusammentragen und ein akkreditiertes Labor wählen. So vermeiden Sie unnötige Verzögerungen.
Häufige Fragen zum DNA-Test bei Verstorbenen
Kann man nach dem Tod des Vaters noch einen Vaterschaftstest machen?
Ja. Entweder analysiert das Labor Proben des Verstorbenen, etwa Haare mit Wurzel, Nägel, Zähne oder aufbewahrte Blut- und Gewebeproben. Oder es vergleicht die DNA des Kindes mit der von Eltern, Geschwistern oder weiteren Kindern des Verstorbenen. Welcher Weg sinnvoll ist, hängt vom vorhandenen Material ab.
Welche Probe eines Verstorbenen eignet sich am besten?
Zähne und Knochen bewahren DNA am längsten. Kurz nach dem Tod sind auch Nägel, Haare mit Wurzel und Blut gut geeignet. Ideal ist es, dem Labor mehrere unterschiedliche Proben zu schicken.
Wer muss einem DNA-Test mit einem Verstorbenen zustimmen?
In der Regel die nächsten Angehörigen, denen das Totenfürsorgerecht zusteht. Hat der Verstorbene zu Lebzeiten schriftlich zugestimmt, gilt seine Erklärung. Labore verlangen meist einen Verwandtschaftsnachweis und die Sterbeurkunde.
Kann man aus der Asche eines Verstorbenen DNA gewinnen?
Nur selten. Die Hitze im Krematorium zerstört die DNA fast vollständig. Eine kleine Chance besteht bei unvollständig verbrannten Knochenstücken. Die eingesandte Asche wird verbraucht und nicht zurückgegeben.
Kann ein Gericht eine Exhumierung für einen Vaterschaftstest anordnen?
Ja. Nach einem Beschluss des Bundesgerichtshofs müssen Angehörige eine Exhumierung dulden, wenn sie für die Vaterschaftsfeststellung erforderlich und zumutbar ist (Az. XII ZB 20/14). Vorher wird geprüft, ob schonendere Wege ausreichen, etwa aufbewahrte Gewebeproben oder Proben naher Verwandter.
