DNA-Vaterschaftstest: Ablauf, Zuverlässigkeit, Kosten und Rechtslage
Ist er der biologische Vater oder nicht? Ein DNA-Vaterschaftstest beantwortet diese Frage so sicher wie keine andere Methode. Das Labor vergleicht dafür das Erbgut des Kindes mit dem des mutmaßlichen Vaters und kommt zu einem von zwei Ergebnissen: Die Vaterschaft ist ausgeschlossen, oder sie gilt als praktisch erwiesen. Fachleute sprechen auch von einem Abstammungsgutachten oder vom genetischen Fingerabdruck.

Welcher Test zu Ihnen passt, entscheidet weniger die Technik als Ihre Situation. Suchen Sie persönliche Gewissheit oder einen Nachweis für das Familiengericht? Ist das Kind schon geboren? Lebt der mutmaßliche Vater noch, und ist er zum Test bereit? Davon hängt ab, welche Proben, welche Teilnehmenden und welches Verfahren Sie brauchen, und ob das Ergebnis später rechtlich zählt.
So funktioniert ein DNA-Vaterschaftstest
Jeder Mensch erbt die Hälfte seiner DNA von der Mutter und die andere Hälfte vom Vater. Welche Hälfte genau, entscheidet bei jeder Zeugung der Zufall. Ein Vaterschaftstest nutzt dieses Prinzip: Das Labor prüft, ob sich der väterliche Anteil im Erbgut des Kindes beim getesteten Mann wiederfindet.
Untersucht wird dabei nicht das gesamte Erbgut, sondern eine Auswahl genetischer Marker. Meist sind das STR-Systeme, kurz für Short Tandem Repeats: kurze DNA-Abschnitte, die sich mehrfach hintereinander wiederholen. Wie oft, ist von Mensch zu Mensch sehr verschieden. An jedem Marker trägt das Kind zwei Varianten, sogenannte Allele, eine von der Mutter und eine vom Vater. Die väterliche Variante nennen Rechtsmediziner das „unerlässliche väterliche Allel“, denn der leibliche Vater muss sie besitzen.
Warum einzelne Übereinstimmungen nichts beweisen
Dass ein Mann an einigen Markern dieselben Allele trägt wie das Kind, belegt noch keine Vaterschaft. Viele Varianten sind in der Bevölkerung verbreitet, und auch nicht verwandte Menschen teilen einen Teil davon. Aussagekräftig wird der Vergleich erst über alle Marker hinweg:
Ausschluss: Fehlt dem Mann das väterliche Allel an mehreren Markern, kann er nicht der Vater sein. Die Richtlinie der Gendiagnostik-Kommission (GEKO), die in Deutschland den Standard für Abstammungsgutachten setzt, verlangt dafür mindestens vier solcher Abweichungen auf verschiedenen Chromosomen. Sind es weniger, muss das Labor statistisch prüfen, ob eine natürliche Mutation oder ein sogenanntes stummes Allel dahinterstecken kann, also eine Variante, die der Test nicht anzeigt.
Einschluss: Passt das väterliche Allel an allen Markern, berechnet das Labor eine Vaterschaftswahrscheinlichkeit. Erreicht sie mindestens 99,9 %, gilt die Vaterschaft als „praktisch erwiesen“.
Wie zuverlässig ist ein Vaterschaftstest?
Ein DNA-Vaterschaftstest liefert in aller Regel ein eindeutiges Ergebnis. Labore geben die Sicherheit meist so an: 100 % bei einem Ausschluss, mindestens 99,9 % bei einer bestätigten Vaterschaft.
Was die 99,9 % bedeuten
Genetisch lässt sich eine Vaterschaft nie mit exakt 100 % beweisen, denn theoretisch könnte ein anderer Mann dasselbe Muster tragen. Das Labor berechnet deshalb, wie viel wahrscheinlicher die Befunde sind, wenn der getestete Mann der Vater ist, als wenn ein zufällig ausgewählter anderer Mann es wäre. Liegt dieser sogenannte W-Wert bei mindestens 99,9 %, spricht die GEKO-Richtlinie von einer praktisch erwiesenen Verwandtschaft. Ein Ausschluss ist dagegen eindeutig: Wer das väterliche Allel an mehreren unabhängigen Markern nicht besitzt, ist nicht der Vater.
Wie viele Marker untersucht werden
Je mehr Marker das Labor vergleicht, desto belastbarer ist das Ergebnis. Die GEKO-Richtlinie von 2012 schrieb mindestens 15 voneinander unabhängige STR-Systeme vor. Die überarbeitete Fassung, die seit April 2025 gilt, nennt keine feste Zahl mehr. Sie verlangt stattdessen, dass die eingesetzten Marker einen zufällig ausgewählten Nicht-Vater mit einer Wahrscheinlichkeit von mindestens 99,999 % ausschließen können. Mit den üblichen STR-Systemen untersuchen Labore dafür typischerweise 15 bis 30 Marker, viele Standardtests liegen heute bei 20 oder mehr.
Akkreditierung und doppelte Kontrolle
Wie sorgfältig ein Labor arbeitet, zeigt vor allem seine Akkreditierung nach der internationalen Norm ISO/IEC 17025. In Deutschland ist sie für Labore, die Abstammungsuntersuchungen durchführen, seit dem 1. Februar 2011 Pflicht. Vergeben wird sie von der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS).
Achten Sie außerdem auf eingebaute Kontrollen. Die GEKO-Richtlinie verlangt für Abstammungsgutachten von jeder Person mindestens zwei Proben. Ergibt die Analyse einen Ausschluss, muss das Labor ihn an der zweiten Probe bestätigen. Zusätzlich nehmen akkreditierte Labore mindestens zweimal im Jahr an externen Ringversuchen teil, bei denen sie Proben von außen analysieren und ihre Ergebnisse vergleichen lassen.
Wer am Vaterschaftstest teilnimmt
Meist sind es zwei oder drei Personen:
das Kind, ob Mädchen oder Junge,
der mutmaßliche Vater, bei mehreren infrage kommenden Männern jeder von ihnen,
die Mutter, deren Teilnahme freiwillig, aber oft sinnvoll ist.
Vorsicht ist geboten, wenn zwei mögliche Väter miteinander verwandt sind, etwa Brüder, Vater und Sohn oder Onkel und Neffe. Dann müssen beide Männer, die Mutter und das Kind getestet werden. Verwandte teilen einen großen Teil ihres Erbguts. Ohne diese Konstellation kann das Labor die beiden Profile nicht sicher auseinanderhalten.
Vaterschaftstest ohne Mutter: geht das?
Ja. Ein Vaterschaftstest ohne Mutter ist möglich und liefert in den meisten Fällen ein klares Ergebnis. Ihre Probe macht den Test aber aussagekräftiger. Kennt das Labor die mütterlichen Allele, weiß es an jedem Marker genau, welche Variante vom Vater stammen muss. Ohne das mütterliche Profil kann ein Ausschluss in seltenen Fällen unentdeckt bleiben. Auch der Ergebnisbericht ist mit drei Profilen leichter nachzuvollziehen.
Für Abstammungsgutachten nach deutschem Standard soll die Mutter deshalb grundsätzlich einbezogen werden. Die GEKO-Richtlinie erlaubt den Verzicht nur in begründeten Fällen, etwa wenn sie verstorben oder unauffindbar ist, wenn das Kind volljährig ist oder wenn sie nach Aufklärung keine Probe abgeben möchte.
Davon zu unterscheiden ist ihre Zustimmung. Über die Probe eines minderjährigen Kindes entscheiden die Sorgeberechtigten. Hat die Mutter das alleinige oder gemeinsame Sorgerecht, ist ein Test des Kindes ohne ihr Einverständnis nicht möglich, auch wenn sie selbst keine Probe abgibt.
Welche Probe eignet sich?
Der Wangenabstrich als Standard
Die übliche Probe ist ein Mundschleimhautabstrich, oft einfach Speichelprobe genannt. Mit einem Wattestäbchen streicht man einige Sekunden über die Innenseite der Wange. Das ist schmerzfrei, auch bei kleinen Kindern unkompliziert und liefert in aller Regel genug DNA. Trocken gelagert bleibt der Abstrich mehrere Wochen verwertbar. Die meisten Labore haben ihn deshalb im Grundpreis enthalten, und für Herkunftstests ist er meist die einzige akzeptierte Probe.
Nicht standardisierte Proben
Ist kein Abstrich möglich, etwa weil eine Person verstorben ist, kann das Labor DNA auch aus anderem Material gewinnen:
Blut
Haare mit Wurzel
abgeschnittene Finger- oder Fußnägel
Sperma
eine benutzte Zahnbürste oder ein Rasierer
Das Problem liegt dabei nicht in der Methode, sondern in Menge und Zustand der DNA. Entscheidend ist, ob das Material genug intaktes Erbgut enthält, damit das Labor ein vollständiges Profil erstellen kann. Haare ohne Wurzel reichen dafür meist nicht. Halten Sie sich deshalb genau an die Vorgaben zu Entnahme und Lagerung, schicken Sie die Probe zügig ab und schützen Sie sie vor Feuchtigkeit und fremder DNA.
Zwei Einschränkungen sollten Sie kennen. Auch eine Zahnbürste oder ein Haar darf in Deutschland nur mit Einwilligung der betroffenen Person untersucht werden. Und für ein gerichtsverwertbares Gutachten kommen solche Proben in der Regel nicht infrage, weil sich ihre Herkunft nicht lückenlos belegen lässt.
Privater Test oder gerichtsverwertbares Gutachten?
Wissenschaftlich unterscheiden sich beide kaum: Das Labor vergleicht dieselben Marker mit denselben Methoden. Der Unterschied liegt darin, wer die Proben entnimmt und ob jemand die Identität der Teilnehmenden prüft.
Der Vaterschaftstest für zu Hause
Beim privaten Heimtest bestellen Sie online und erhalten je nach Anbieter ein Entnahmeset per Post oder eine Anleitung mit allen Formularen per E-Mail. Die Teilnehmenden nehmen ihre Wangenabstriche selbst und schicken sie ans Labor. Das ist bequem, diskret und vergleichsweise günstig.
Die Kehrseite: Niemand prüft, ob die Proben wirklich von den angegebenen Personen stammen. Die Identität beruht allein auf den Angaben bei der Bestellung, für das Labor bleibt der Test praktisch anonym. Das Ergebnis ist deshalb genauso zuverlässig wie jedes andere, dient aber nur Ihrer persönlichen Information. Vor Gericht oder bei Behörden hat es keinen Beweiswert.
Gut zu wissen: Labore in Deutschland arbeiten nach der GEKO-Richtlinie. Sie lässt nicht zu, dass die Getesteten ihre Proben selbst entnehmen oder dass eine ihnen nahestehende Person das übernimmt, auch nicht bei privaten Aufträgen. Wer einen klassischen Heimtest mit Selbstentnahme bestellt, beauftragt daher in der Regel ein Labor im europäischen Ausland. An der Rechtslage ändert das nichts: Wer in Deutschland lebt, braucht auch dann die Einwilligung aller Beteiligten.

Das identitätsgesicherte, gerichtsverwertbare Gutachten
Soll das Ergebnis vor dem Familiengericht oder einer Behörde Bestand haben, muss jede Probe zweifelsfrei einer Person zugeordnet werden können. Die GEKO-Richtlinie legt dafür unter anderem fest:
Alle Teilnehmenden weisen sich mit einem gültigen amtlichen Lichtbildausweis aus, für ein Kind kann die Geburtsurkunde genügen.
Zur Dokumentation werden möglichst ein Foto und mindestens ein Fingerabdruck genommen.
Die Proben entnimmt eine Ärztin, ein Arzt oder eine andere sachkundige Person, die nicht zum Umfeld der Getesteten gehört.
Bei einem minderjährigen Kind ist ein sorgeberechtigter Elternteil anwesend und bestätigt dessen Identität.
Wer die Proben entnimmt, schickt sie zusammen mit der Dokumentation direkt ans Labor.
In der Praxis gibt es zwei Wege. Entweder lassen Sie die Proben direkt im Labor oder in einem Institut für Rechtsmedizin entnehmen. Oder das Labor schickt die Unterlagen an eine Ärztin oder einen Arzt in Ihrer Nähe, die die Entnahme dort übernehmen. Im Ausnahmefall können auch sachkundige Mitarbeitende von Gesundheits- oder Jugendämtern damit beauftragt werden.
Ein solches Privatgutachten kann ein Gericht berücksichtigen, es muss das aber nicht. Häufig holt das Familiengericht ein eigenes Gutachten ein. Klären Sie deshalb vorab mit einer Fachanwältin oder einem Fachanwalt für Familienrecht, ob sich ein Privatgutachten in Ihrem Fall lohnt.
Vaterschaftstest aus der Apotheke
In Deutschland gibt es Vaterschaftstests auch in der Apotheke. Vor Ort bestellt die Apotheke das Set über eine Pharmazentralnummer (PZN), Online-Apotheken liefern es nach Hause. Die Laboranalyse ist im Preis enthalten. Die Apotheke verkauft allerdings nur das Set, ausgewertet wird immer in einem Labor.
Einige Anbieter setzen dabei auf eine dokumentierte Probenentnahme: Eine unabhängige Person nimmt die Abstriche ab, zum Beispiel die Apothekerin oder ein Arzt. Diese Leistung kann zusätzlich kosten. Ob Sie das Set in der Apotheke oder direkt online kaufen, ändert an der Qualität nichts. Entscheidend ist das Labor dahinter.
Was in Deutschland erlaubt ist
Ein privater Vaterschaftstest ist in Deutschland erlaubt. Das Gendiagnostikgesetz (GenDG), seit Februar 2010 in Kraft, knüpft ihn aber an klare Bedingungen.
Alle Beteiligten müssen einwilligen
Nach § 17 GenDG darf eine Abstammungsuntersuchung nur stattfinden, wenn jede Person, deren Probe untersucht wird, vorher aufgeklärt wurde und eingewilligt hat. Diese Pflicht trifft nicht nur das Labor, sondern ausdrücklich auch die Person, die den
Test in Auftrag gibt. Konkret heißt das:
Der mutmaßliche Vater stimmt selbst zu.
Ein volljähriges Kind entscheidet selbst.
Für ein minderjähriges Kind stimmen die Sorgeberechtigten zu, bei gemeinsamem Sorgerecht beide Elternteile.
Gibt die Mutter eine eigene Probe ab, braucht es auch ihre Einwilligung.
Heimliche Tests: verboten und vor Gericht wertlos
Die Zahnbürste oder den Schnuller des Kindes ohne Wissen der Mutter einzuschicken, ist in Deutschland unzulässig. Bereits 2005 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass ein heimlich eingeholtes Gutachten in einem Anfechtungsverfahren nicht verwertet werden darf. Das oft noch genannte Bußgeld von bis zu 5.000 Euro gibt es seit Ende 2019 nicht mehr. Erlaubt sind heimliche Tests dadurch aber nicht geworden. Was das im Einzelnen bedeutet, lesen Sie in unserem Überblick, was bei einem Vaterschaftstest in Deutschland erlaubt ist und was nicht.
Wenn jemand nicht zustimmt: der Klärungsanspruch nach § 1598a BGB
Verweigert ein Beteiligter seine Einwilligung, gibt es seit April 2008 einen legalen Ausweg. Nach § 1598a BGB können der rechtliche Vater, die Mutter und das Kind jeweils voneinander verlangen, in einen Abstammungstest einzuwilligen und die Probenentnahme zu dulden. Bleibt jemand bei seinem Nein, ersetzt das Familiengericht auf Antrag die fehlende Einwilligung. Würde die Klärung das Wohl eines minderjährigen Kindes erheblich beeinträchtigen, setzt das Gericht das Verfahren aus.
Dieses Klärungsverfahren schafft allein Gewissheit über die biologische Abstammung. An der rechtlichen Vaterschaft ändert es nichts. Dafür braucht es ein eigenes Anfechtungs- oder Feststellungsverfahren.
Vaterschaft anerkennen: mit oder ohne Test?
Sind die Eltern nicht verheiratet, wird ein Mann durch eine Vaterschaftsanerkennung zum rechtlichen Vater. Sie muss öffentlich beurkundet werden, beim Jugendamt ist das kostenlos, und sie braucht die Zustimmung der Mutter. Ein DNA-Test ist dafür nicht vorgeschrieben. Viele Männer lassen vorher trotzdem einen privaten Test machen, um sicherzugehen.
Erkennt der Mann die Vaterschaft nicht an oder stimmt die Mutter nicht zu, führt der Weg zum Familiengericht. Es stellt die Vaterschaft dann fest und stützt sich dabei auf ein Abstammungsgutachten.
Überlegen Sie vor jedem Test, was Sie bei beiden möglichen Ergebnissen tun wollen. Ein Ergebnis lässt sich nicht zurücknehmen, und es betrifft immer mehrere Menschen.
Vaterschaftstest in der Schwangerschaft
Technisch ist ein Vaterschaftstest schon vor der Geburt möglich. Im Blut der Schwangeren zirkulieren kleine Bruchstücke kindlicher DNA, die überwiegend aus der Plazenta stammen. Für einen nicht-invasiven Test genügen deshalb eine Blutprobe der Mutter und ein Wangenabstrich des mutmaßlichen Vaters. Die Labore nehmen die Blutprobe in der Regel ab der 9. Schwangerschaftswoche an, gerechnet ab dem ersten Tag der letzten Regel. Das entspricht etwa sieben Wochen nach der Befruchtung. Wird früher getestet, enthält das Blut oft zu wenig kindliche DNA, und eine zweite Probe wird nötig.
In Deutschland ist ein solcher Test jedoch grundsätzlich verboten, auch wenn alle Beteiligten einverstanden sind. § 17 Abs. 6 GenDG lässt eine vorgeburtliche Abstammungsuntersuchung nur durch eine Ärztin oder einen Arzt zu, und nur dann, wenn an der Schwangeren nach ärztlicher Erkenntnis eine Sexualstraftat begangen wurde und dringende Gründe dafür sprechen, dass die Schwangerschaft darauf beruht. Wer eine vorgeburtliche genetische Untersuchung zu nicht medizinischen Zwecken vornimmt, macht sich nach § 25 GenDG strafbar.
Auch als Entscheidungshilfe vor einem möglichen Schwangerschaftsabbruch sieht das deutsche Recht den Test deshalb nicht vor. Labore im europäischen Ausland bieten ihn zwar online an, ein solches Ergebnis hat in Deutschland aber keine rechtliche Wirkung. Welche Methoden es gibt, welche Risiken sie bergen und was im Ausnahmefall gilt, erklärt unser Ratgeber zum Vaterschaftstest in der Schwangerschaft.

Vaterschaftstest nach dem Tod des Vaters
Auch nach einem Todesfall lässt sich eine Vaterschaft oft noch klären. Einfach ist das nicht, und die Erfolgsaussichten hängen von drei Fragen ab:
Wie lange liegt der Tod zurück?
Wurde der Verstorbene beerdigt oder eingeäschert?
Gibt es Proben, die zu Lebzeiten entnommen und aufbewahrt wurden, etwa Blut oder Gewebe in einer Klinik oder Pathologie?
Am besten stehen die Chancen mit aufbewahrtem Material oder mit Proben, die vor der Bestattung gesichert wurden. Nach einer Feuerbestattung ist dagegen kaum noch verwertbare DNA vorhanden, weil die Hitze sie weitgehend zerstört.
Rechtlich gilt: Der Verstorbene kann nicht mehr einwilligen. Hat er zu Lebzeiten keine schriftliche Erklärung hinterlassen, entscheiden in der Regel die nächsten Angehörigen, denen das Totenfürsorgerecht zusteht. Labore verlangen meist die Sterbeurkunde und einen Nachweis des Verwandtschaftsverhältnisses. Verweigert die Familie die Zustimmung, kann das Familiengericht im Verfahren zur Vaterschaftsfeststellung ein Gutachten anordnen. Nach einem Beschluss des Bundesgerichtshofs von 2014 müssen Angehörige dafür notfalls sogar eine Exhumierung dulden.
Wenn der mutmaßliche Vater nicht teilnehmen kann
Der direkte Vergleich zwischen Vater und Kind bleibt der sicherste Weg. Ist der mutmaßliche Vater verstorben, unauffindbar oder nicht zum Test bereit, lässt sich die Frage oft über seine Verwandten klären, sofern diese einwilligen. Solche indirekten Tests liefern eine Wahrscheinlichkeit statt eines klaren Ja oder Nein, denn die Gene werden bei jeder Generation zufällig neu gemischt. Nimmt die Mutter teil, steigt bei fast allen Varianten die Aussagekraft.
Geschwistertest
Ein Bruder oder eine Schwester kann zeigen, ob zwei Kinder denselben Vater haben. Das Labor gibt das Ergebnis als Verwandtschaftswahrscheinlichkeit an. Die Probe der Mutter hilft, weil das Labor dann die mütterlichen Anteile herausrechnen kann.
Y-Chromosom-Test
Das Y-Chromosom wird nahezu unverändert vom Vater an den Sohn weitergegeben. Deshalb lässt sich die väterliche Linie auch über andere Männer prüfen, etwa über einen Bruder, den Vater, einen Onkel oder einen Cousin väterlicherseits des mutmaßlichen Vaters. Voraussetzung ist, dass das Kind ein Junge ist. Der Test zeigt, ob beide derselben männlichen Linie angehören. Welcher Mann innerhalb dieser Linie der Vater ist, kann er dagegen nicht unterscheiden.
X-Chromosom-Test
Für Töchter gibt es das Gegenstück. Eine Frau hat zwei X-Chromosomen, eines von der Mutter und eines vom Vater. Ein Mann besitzt nur ein X-Chromosom und gibt es praktisch unverändert an jede Tochter weiter. Zwei Schwestern mit demselben Vater tragen also dasselbe väterliche X-Chromosom, und genau das prüft der Test. Auch eine Enkelin und ihre Großmutter väterlicherseits lassen sich vergleichen, denn der Vater hat sein X-Chromosom von seiner Mutter geerbt. Wie solche X-chromosomalen Marker die übliche Analyse ergänzen, beschreibt eine Übersichtsarbeit deutscher Rechtsmediziner zu X-chromosomalen Markern im International Journal of Legal Medicine.
Test mit Onkel oder Tante (Avunkulartest)
Hier vergleicht das Labor das Kind mit einem Onkel oder einer Tante väterlicherseits. Aussagekräftig ist der Test nur mit einem Vollgeschwister des mutmaßlichen Vaters, also einem Bruder oder einer Schwester mit denselben beiden Eltern. Auch hier erhöht die Probe der Mutter die Aussagekraft.
Großelterntest
Nehmen beide Eltern des mutmaßlichen Vaters teil, kann das Labor dessen genetisches Profil zu einem großen Teil rekonstruieren und mit dem Kind vergleichen. Das Ergebnis ist wiederum eine Wahrscheinlichkeit.
Einen unbekannten Vater finden
Ein Vaterschaftstest vergleicht immer mindestens zwei bekannte Personen. Kennen Sie weder den mutmaßlichen Vater noch seine Familie, hilft er Ihnen zunächst nicht weiter. Der erste Schritt ist dann die Suche nach konkreten Spuren: Familienunterlagen, Archive, Gespräche mit Angehörigen.
Ergänzen lässt sich das durch genetische Genealogie. Labore für Herkunftstests gleichen Ihr DNA-Profil mit ihrer Datenbank ab und zeigen Personen an, die mit Ihnen verwandt sein könnten. Den Kontakt zu diesen Treffern nehmen Sie selbst auf. Zeichnet sich eine Spur ab, lässt sich die Verwandtschaft gezielt prüfen: mit dem gesuchten Vater selbst oder mit Geschwistern, Onkeln und Tanten, Cousins oder Großeltern.
Wurden Sie nach einer ärztlich unterstützten Samenspende gezeugt, gibt es einen weiteren Weg. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) führt ein Samenspenderregister, bei dem Betroffene unter bestimmten Voraussetzungen erfahren können, wer der Spender ist.
Was kostet ein Vaterschaftstest?
Die Preise hängen vor allem von der Art des Tests und der Zahl der Teilnehmenden ab.
Testart | Typische Kosten |
Privater Test, Kind und mutmaßlicher Vater, Wangenabstrich | etwa 120 bis 180 € |
Identitätsgesicherter, gerichtsverwertbarer Test | ab etwa 300 € |
Gerichtliches Feststellungsverfahren mit Gutachten | rund 500 €, Anwaltskosten extra |
Dazu können je nach Anbieter kommen:
ein Aufpreis für jede weitere Person,
ein Aufpreis für nicht standardisierte Proben wie Haare oder Nägel,
das Honorar der Arztpraxis oder Apotheke für eine dokumentierte Probenentnahme,
die Versandkosten für die Rücksendung der Proben.
Bei auffällig billigen Angeboten lohnt ein genauer Blick: Manchmal ist nur eine Person enthalten, oder ein Teil des Verfahrens kostet extra. Bei InfoTestADN kostet der Vaterschaftstest für zwei Personen 119 Euro. Jede weitere Person kostet 99 Euro, eine nicht standardisierte Probe 69 Euro Aufpreis.
Zahlt die Krankenkasse den Vaterschaftstest?
Nein. Ein Vaterschaftstest ist keine medizinische Leistung. Wer ihn privat in Auftrag gibt, trägt die Kosten in der Regel selbst, kostenlos ist er also nicht.
Anders sieht es im Gerichtsverfahren aus. Dort gehören die Kosten des Gutachtens zu den Verfahrenskosten, die das Gericht nach billigem Ermessen verteilt, nicht selten je zur Hälfte zwischen Mutter und Vater. Wer wenig verdient, kann Verfahrenskostenhilfe beantragen, für die anwaltliche Beratung vorab Beratungshilfe.
Vaterschaftstest in Österreich und der Schweiz
Österreich
In Österreich sind private Vaterschaftstests erlaubt. Ein eigenes Gesetz wie das deutsche Gendiagnostikgesetz gibt es dafür nicht, maßgeblich sind vor allem Persönlichkeits- und Datenschutz. Seriöse Labore verlangen deshalb die schriftliche Einwilligung der Teilnehmenden, für ein Kind die eines obsorgeberechtigten Elternteils.
Heimliche Tests gelten als Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Kindes. Anders als in Deutschland ist ein Vaterschaftstest vor der Geburt in Österreich nicht verboten.
Schweiz
In der Schweiz regelt das Bundesgesetz über genetische Untersuchungen beim Menschen (GUMG) den Vaterschaftstest. Die wichtigsten Punkte:
Ein DNA-Profil darf nur mit schriftlicher Zustimmung der betroffenen Person erstellt werden.
Bei einem urteilsunfähigen Kind kann der mutmaßliche Vater nicht stellvertretend zustimmen, weil er selbst betroffen ist. In der Regel braucht es deshalb das Einverständnis der Mutter. Verweigert sie es, können die Kindesschutzbehörde (KESB) oder ein Gericht angerufen werden.
Urteilsfähig ist ein Kind in der Regel spätestens mit 16 Jahren. Dann entscheidet es selbst.
Die Analyse dürfen nur Labore durchführen, die nach ISO/IEC 17025 akkreditiert und vom Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement anerkannt sind. Online angebotene Tests gelten vor Schweizer Gerichten nicht als Beweis.
Ein pränataler Vaterschaftstest ist zulässig, muss aber nach einem Beratungsgespräch von einer Ärztin oder einem Arzt veranlasst werden. Das Geschlecht des Kindes darf dabei nicht vor Ablauf der 12. Schwangerschaftswoche mitgeteilt werden.
Eine eigene Probe muss die Mutter also nicht in jedem Fall abgeben. Die Schweizer Rechtsmediziner empfehlen ihre Teilnahme aber, weil sie die Aussagekraft erhöht.
Vor der Bestellung: vier Fragen, die Sie klären sollten
Ob ein DNA-Vaterschaftstest Ihnen wirklich weiterhilft, entscheidet sich meist schon vor der Bestellung.
Was ist Ihr Ziel? Für persönliche Gewissheit genügt ein privater Test. Für Gericht, Jugendamt oder Behörde brauchen Sie ein identitätsgesichertes Gutachten oder ein gerichtliches Verfahren.
Liegt die Zustimmung vor? In Deutschland müssen alle getesteten Personen einwilligen, für ein minderjähriges Kind die Sorgeberechtigten. Fehlt sie, führt der legale Weg über § 1598a BGB.
Wer soll teilnehmen? Beziehen Sie die Mutter ein, wenn es möglich ist. Bei verwandten mutmaßlichen Vätern ist sie unverzichtbar, und fehlt der Vater, kommen Geschwister, Großeltern, Onkel oder Tanten infrage.
Welchem Labor vertrauen Sie? Achten Sie auf eine Akkreditierung nach ISO/IEC 17025 und schildern Sie die Familiensituation vollständig, auch heikle Details. Nur so kann das Labor die richtigen Hypothesen gegeneinander prüfen.
Und bedenken Sie: Das Ergebnis kann anders ausfallen als erhofft. Wer vorher überlegt, was danach geschehen soll, trifft bessere Entscheidungen, für sich selbst und für das Kind.
Häufige Fragen zum DNA-Vaterschaftstest
Wie lange dauert ein Vaterschaftstest?
Bei Wangenabstrichen liegt das Ergebnis meist wenige Tage nach Eingang der Proben im Labor vor, bei InfoTestADN in der Regel nach 3 bis 5 Tagen. Nicht standardisierte Proben wie Haare oder Nägel brauchen oft 10 Tage oder länger. Hinzu kommt die Zeit für Entnahme und Versand.
Ab welchem Alter kann ein Kind getestet werden?
Ab der Geburt. Ein Mindestalter gibt es nicht, denn der Wangenabstrich ist auch bei einem Neugeborenen schmerzfrei und in wenigen Sekunden erledigt.
Kann ein Vaterschaftstest eineiige Zwillinge unterscheiden?
Ein Standardtest kann das nicht. Eineiige Zwillinge haben dasselbe DNA-Profil, sie sind die einzige Ausnahme von der Regel, dass jedes Profil einzigartig ist. Kommen zwei eineiige Zwillingsbrüder als Vater infrage, zeigt ein klassischer Vaterschaftstest für beide dasselbe Ergebnis.
Was gilt nach einer Stammzell- oder Knochenmarktransplantation?
Teilen Sie das dem Labor unbedingt vor der Probenentnahme mit. Nach einer solchen Transplantation kann das Erbgut im Blut ganz oder teilweise vom Spender stammen. Ob eine Probe geeignet ist, entscheidet laut GEKO-Richtlinie die verantwortliche Sachverständige oder der Sachverständige im Einzelfall.
Bis wann kann man eine Vaterschaft anfechten?
Innerhalb von zwei Jahren, nachdem der Anfechtende von den Umständen erfahren hat, die gegen die Vaterschaft sprechen (§ 1600b BGB). Die Frist beginnt nicht vor der Geburt des Kindes. Läuft ein Klärungsverfahren nach § 1598a BGB, ist sie so lange gehemmt. Für Kinder gelten Sonderregeln. Lassen Sie sich frühzeitig von einer Fachanwältin oder einem Fachanwalt beraten.
